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Bekomme ich eine höhere Entlastung, wenn ich jetzt meinen Abschlag erhöhe?

Nein, den Abschlagsbetrag nur aufgrund der Soforthilfe zu erhöhen bringt Ihnen keinen Vorteil, da der endgültige Entlastungsbetrag unabhängig von Ihrem Dezember-Abschlag errechnet wird. Dieser entspricht nämlich dem im Dezember gültigen Arbeitspreis, multipliziert mit einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den wir für Sie bereits im September 2022 prognostiziert haben. 

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