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Gilt die Gaspreisbremse auch, wenn ich in der Ersatzversorgung bin oder den StadtwerkeFix Gas Tarif abgeschlossen habe?

Ja, die Gaspreisbremse gilt auch für Verträge mit Preisfixierung, wie beispielsweise unserem StadtwerkeFixGas und für Kundinnen und Kunden, die sich in der Ersatzversorgung befinden, sofern der Arbeitspreis über dem Preisdeckel von 12 Cent je Kilowattstunde liegt.

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