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Kann ich den Fälligkeitstermin ändern?

Die Änderung des Abschlagstermins kann bis 2 Abschlagszahlungen vor der Rechnungsschreibung vorgenommen werden. Zur Auswahl stehen der 10., 20. und 30. eines Monats. Ausnahme ist die Betriebsnebenkostenabrechnung. Da die Zahltermine zusammen mit dem Eigentümer festgelegt wurden, ist keine Änderung möglich.

Der Abschlagsbetrag kann innerhalb eines Abrechnungszeitraumes bis zu 3 Mal geändert werden.

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