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Mein Gasverbrauch hat sich seit dem letzten Jahr geändert. Wie werden die Entlastungen durch die Gaspreisbremse für mich berechnet?

Für die Berechnung der Entlastungen durch die Gaspreisbremse wird der prognostizierte Jahresverbrauch im September 2022 als Grundlage genommen. Dieser Prognosewert basiert wiederum auf dem Vorjahresverbrauch, der um witterungsbedingte Effekte (u.a. Temperaturschwankungen, Luftdruck, etc.) bereinigt und für das neue Jahr hochgerechnet wurde.

Wir bitten um Verständnis, dass uns nach derzeitiger Rechtslage kein Ermessensspielraum vorliegt, der es gestattet, andere als die gesetzlich vorgeschriebenen Entlastungskontingente bzw. Gasverbräuche heranzuziehen.

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