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Ihre Meinung ist uns wichtig! Machen Sie jetzt gerne mit bei unserer Umfrage zum Thema Nachhaltigkeit. Hier geht es direkt zur Umfrage.

Welcher Verbrauchswert wird für mich genutzt, wenn ich in eine neue Wohnung gezogen bin?

Sollten Sie in eine neue Wohnung gezogen sein, so nutzen wir nicht Ihre Vorjahresrechnung, sondern den Stromjahresverbrauch des vorherigen Mieters zur Ermittlung Ihres Entlastungskontingents für die Strompreisbremse.

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