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Wer ist berechtigt einen Lieferantenwechsel durchzuführen?

Ein Lieferantenwechsel kann jede Vertragspartnerin und jeder Vertragspartner eines Energielieferanten durchführen. Solange Sie also einen Vertrag haben, können Sie als Mieter oder Inhaber den Wechsel veranlassen. Sollte hingegen nur Ihre Hausverwaltung oder Ihr Vermieter einen Vertrag mit dem Energielieferanten haben, können nur diese den Wechsel durchführen.

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