E-Ladestations-Pflicht für Parkflächenbesitzer
Die steigenden Zulassungen im Bereich der E-Autos, lassen auch die Nachfrage nach Ladeinfrastruktur stark steigen. Um Angebot und Nachfrage auszugleichen, wurde das Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetz (GEIG) beschlossen.
Dieses Gesetzt besagt, dass bei Bau bzw. Renovierungen von Nichtwohn-Gebäuden mit mehr als 10 Parkplätzen die Voraussetzungen für Ladeinfrastruktur, durch Leerrohre und mind. Einem Ladepunkt gegeben sein müssen!
Weitere Voraussetzungen die erfüllt werden müssen:
Wir bietet Ihnen individuelle Angebote und Konzepte für Ihre Ladestationen.
Sie stellen die öffentlichen Parkflächen und wir die passenden Ladestationen! Gemeinsam finden wir die passende Ladelösung für Sie und Ihre Bedürfnisse.
Und das Beste ist, wir übernehmen die gesamten Kosten für Sie! Warum noch warten?
Sie haben Fragen zur eigenen Ladeinfrastruktur? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Ihre persönliche Ansprechpartnerin Frau Fabienne Müller steht bei Fragen gerne zur Seite.
Fabienne Müller