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Was können wir heute für Sie tun?

Finden Sie hier schnell und einfach Ihr Serviceformular passend zu Ihrem Thema.

Melden Sie sich auch gerne im Online-Kundencenter an. Dort sehen Sie Ihre Rechnungen und Tarife,  Ihre Zahlungen und Abschläge.

Anfrageformular - Abschlag ändern

Sie wollen Ihren Abschlag ändern? Dann füllen Sie bitte folgendes Formular aus.

Rechnung & Abschlag

Abschlag ändern

Haben Sie Fragen oder wollen Sie Ihren Abschlag ändern? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

FAQ - Sie Fragen, wir antworten

Ja, sie können monatlich oder jährlich Ihre Abschläge bezahlen.

Bei der jährlichen Zahlweise sparen Sie zudem noch 2%. 

Füllen Sie dafür einfach unser Formular aus.

Für Sie bestehen die folgenden Zahlungsoptionen: 

  • Die Rechnung im Jahresrhythmus zahlen und 2% sparen. 
  • Per Überweisung zahlen. 
  • Per SEPA-Lastschriftmandat zahlen. 
  • EC-Kartenzahlungen am Ostring 28.
  • Kostenlose Überweisung oder Barzahlung bei der Sparkasse direkt an uns.

 

Die Änderung des Abschlagstermins kann bis 2 Abschlagszahlungen vor der Rechnungsschreibung vorgenommen werden. Zur Auswahl stehen der 10., 20. oder 30. eines Monats.

Ausnahme ist die Betriebsnebenkostenabrechnung. Da die Zahltermine zusammen mit dem Eigentümer festgelegt wurden, ist hier keine Änderung möglich. 

Der Abschlagsbetrag kann innerhalb eines Abrechnungszeitraumes bis zu dreimal geändert werden. 

 

Generell gelten in den verschiedenen Sparten (Strom, Gas und Wasser) verschiedene Berechnungsgrundlagen. 

Im Strombereich kommt es auf die Personenanzahl und die sich im Haushalt befindlichen Stromverbrauchsgeräte (z. B. Durchlauferhitzer, Gefriertruhen, Wäschetrockner etc.) an. 

Der Gasabschlag wird prinzipiell anhand der qm² Zahl mit aktuell 1,20 pro qm² kalkuliert. Findet die Warmwasserbereitung ebenfalls über Gas statt, so muss mit Mehrkosten von 10 Euro pro Person gerechnet werden. 

 

Der Gesetzgeber hat uns verpflichtet, einmal im Jahr die tatsächlichen Energieverbräuche des Kunden zu ermitteln und auf Basis dieser Werte die zukünftige Monatspauschale zu errechnen.

Da sich Verbräuche und auch Preise innerhalb eines Abrechnungsjahres ändern können, müssen diese bei der Pauschalberechnung berücksichtigt werden. 

Wir fordern die Monatsabschläge generell im Nachhinein an. Das heißt, 4 Wochen verbrauchen und erst dann zahlen.

Bitte beachten Sie, dass in einem Abrechnungsjahr lediglich 11 Abschläge erhoben werden. Der 12. Monatsabschlag wird mit der Jahresrechnung verrechnet.

 

Als Online-Kunde können Sie Ihren Abschlag ganz einfach in unserem Online-Kundencenter ändern. 

Oder Sie informieren uns per Kontaktformular

Weitere Möglichkeiten der Abschlagsänderung: Telefonisch unter 0234 960-3737. Oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rückrufservice. 

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Ihren Abschlag um 100% zu erhöhen - oder um 10% zu senken. 

Ihre Änderungen gelten stets für das aktuelle Abrechnungsjahr. 

 

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