Wir begleiten Sie Schritt für Schritt bei der Planung und Installation Ihrer Ladeinfrastruktur für die eigenen vier Wände. Zusammen mit dem lokalen Handwerk errichten wir für Sie Ihre eigene Stromtankstelle. Auch beim Fördermittelantrag, der Prüfung der Netzanschlussleistung und Ihrer Hausinstallation können Sie sich auf uns verlassen.
Sie erhalten alle Leistungen aus einer Hand mit Qualitätsgarantie der Stadtwerke Bochum.
Ob zuhause, oder im Bochumer-Stadtgebiet. Mit Stadtwerkedrive und unserer Ladekarte, tanken Sie Strom, wo und wann Sie es wollen.
Unsere Wallboxen sind eine bequeme, moderne und zugleich kostengünstige Lösung für Privathaushalte. Die Wallboxen bieten eine robuste Konstruktion und zuverlässige Leistung bei optimaler Energieeffizienz und eine schnelle und einfache Installation. Damit ermöglichen unsere Wallboxen schnelles und einfaches Laden für Ihre E-Mobilität.
Ihre passende Wallbox finden Sie hier.
Unser freundliches Serviceteam berät Sie gerne in unserem Kundenzentrum am Ostring 28 in Bochum und selbstverständlich auch telefonisch oder per E-Mail.
Telefonischer Kundenservice von 8 bis 20 Uhr (montags bis samstags) unter: 0234 960-3090
Ganz schnelle Antwort benötigt?
Einfach anrufen: 0234 - 960-3090
Für die Stadtwerkedrive Ladekarte fällt eine einmalige Ausgabegebühr in Höhe von 9,95 € an. Ladevorgänge an unseren Ladestationen werden mit den jeweiligen Tarifen abgebucht.
Stadtwerkedrive bietet Ihnen folgende Tarife innerhalb unserer Ladekarte:
*Der Nachtladetarif gilt ab dem 01.09.2023 automatisch für Ladevorgänge, die im Zeitraum zwischen 20 - 24 Uhr an allen Stadtwerkedrive-AC-Ladestationen in Bochum gestartet werden. Während der ersten 720 Minuten (12 Stunden) Standzeit fällt keine Blockiergebühr an.
Das sogenannte Adhoc-Laden funktioniert so:
In den meisten Fällen ist das Tanken mit einem Ladestrom-Vertrag günstiger.
Stadtwerkedrive Ladekarte bestellen
Zu Hause laden ist besonders schön – in einigen Fällen jedoch mit einigen Hürden verbunden. Denn als Wohnungseigentümer in einem Mehrfamilienhaus, kann man nicht ohne die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer eine Wallbox anbringen.
Welche Möglichkeiten hat man als Wohnungseigentümer?
Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft, beispielsweise in einem Mehrfamilienhaus, muss die Anbringung einer Lademöglichkeit von der Eigentümerversammlung beschlossen werden. Betrifft der Einbau einer Wallbox oder vielleicht sogar mehrerer Lademöglichkeiten das Gemeinschaftseigentum, wenn neue Elektroinstallationen oder Arbeiten an Wänden oder dem Boden beispielsweise in der Tiefgarage oder Garage notwendig sind.
Antrag auf Installation einer oder mehrerer Ladepunkte
Im Falle notwendiger umfangreicherer Arbeiten, ist es sinnvoll die WEG an den meist auch höheren Kosten zu beteiligen.
Rechtlich ist nicht einfach abzugrenzen, wie viel Zustimmung für die Anbringung einer Wallbox oder Errichtung einer Standsäule notwendig ist. Denn es gilt abzugrenzen, ob es sich hierbei um eine bauliche Veränderung handelt und somit alle Miteigentümer, die von der Maßnahme beeinflusst werden, zustimmen müssen oder ob es eher eine Modernisierung ist, bei der doppelt qualifizierte Mehrheit reicht. Aber: Anfechtungsmöglichkeiten eines solchen Beschlusses durch die betroffenen Parteien bleiben auf Grund der uneindeutigen Rechtslage sind immer gegeben.
Am Besten ist es also, mit exakten Information hinsichtlich der zu erwartenden Kosten, Möglichkeiten der genauen Abrechnung, des wahrscheinlichen baulichen Aufwands und der zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten.