Ersatzversorgung Strom und Gas
Energie, die immer fließtAuch ohne Liefervertrag stellen wir die Ersatzversorgung im Netzgebiet Bochum gemäß §38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für bis zu drei Monate sicher. Das gilt sowohl für den Strombezug im Niederspannungsnetz als auch für den Gasbezug im Niederdrucknetz. Bei einer Ersatzversorgung beziehen Sie Energie, ohne einen Vertrag mit den Stadtwerken Bochum abzuschließen.
Garantiert
gut versorgtUm nach Ablauf der Ersatzversorgung Strom und Gas zu erhalten, müssen Sie noch während der dreimonatigen Übergangsphase einen Liefervertrag abschließen. Wenden Sie sich am besten direkt an uns, wir erstellen Ihnen schnell und flexibel ein Angebot, das genau auf Ihr Unternehmen zugeschnitten ist.
Bitte beachten Sie, dass Anschlussnutzer in der Mittelspannung und im Mittel- und Hochdruckgasnetz ohne bestehenden Liefervertrag keinen Anspruch auf Ersatzversorgung haben.