Wärmecontracting, auch Wärmeliefercontracting genannt, beschreibt ein Vertragsverhältnis für die Belieferung eines Gebäudes oder Quartiers mit dezentral erzeugter Wärme. Wir als Energiedienstleister und Contractor (oder auch Contracting-Geber bzw. Contracting-Anbieter) sichern Ihnen als Projektentwickler:innen, Wohnungsunternehmen oder Genossenschaft (Contracting-Nehmer:in) die individuelle und vollumfängliche Wärmelieferung vertraglich zu. Im Contractingvertrag werden zwischen Contracting-Geber:in und Contracting-Nehmer:in neben der bereitzustellenden Wärmeleistung, den Konditionen und den Umwelteigenschaften auch der Versorgungszeitraum sowie weitere Details vereinbart.
Die Versorgungsspanne liegt in der Regel bei zehn Jahren, ist aber variierbar. Auf diese Weise können Contracting-Nehmer:innen umweltschonende, zuverlässige und preiswerte Energie nutzen – ganz ohne Aufwand und Risiko. Neben der Errichtung der Erzeugeranlage kann der Contractingvertrag auch weitere Elemente enthalten, wie beispielsweise den Aufbau eines Nahwärmenetzes für ein Quartier oder die Integration einer Photovoltaikanlage in die Energielösung. Mit einem Blockheizkraftwerk (BHKW) oder einer Photovoltaikanlage haben Sie die Möglichkeit, den durch die Anlage erzeugten Strom zu nutzen.
Beim Wärmecontracting profitieren Contracting-Nehmer:innen von einer zugesicherten Leistung zu kalkulierbaren Preisen und müssen kein Risiko für Entstörung und Instandsetzung sowie Unwägbarkeiten in der Errichtung einplanen. Was der Contractingvertrag für die Wärmelieferung bietet, lässt sich ebenso auf eine Kältelieferung anwenden.