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Für die Zustellung Ihrer Verbrauchsabrechnung gelten gesetzliche Fristen.

Wir sind gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz (§ 40c Abs. 2 EnWG) verpflichtet, Ihnen innerhalb von 6 Wochen nach Ende Ihres Abrechnungszeitraums eine Rechnung zu übermitteln.

 In der Regel beträgt der Abrechnungszeitraum (das sogenannte Energiewirtschaftsjahr) für die Energiebelieferung 12 Monate. Nach Ablauf dieser Zeit beginnt die sechswöchige Frist für die Abrechnung.

Eine eingeschränkte Preisgarantie begrenzt sich auf den Energiekostenanteil sowie die Netznutzungsentgelte, nicht aber auf sämtliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei Änderungen von Steuern, Abgaben oder Umlagen können die Preise entsprechend angepasst werden.

Im Gegensatz dazu gibt es die vollständige Preisgarantie, in der auch Umlagen und Abgaben enthalten sind. Nur Änderungen der Mehrwert- und der Stromsteuer dürfen direkt weitergegeben werden.

Weniger umfassend als die eingeschränkte Preisgarantie ist die „Energiepreisgarantie“: Hier wird nur der Energiekostenanteil des Gesamtpreises garantiert. Änderungen bei Netzentgelten oder im Bereich der Steuern und Abgaben können vom Anbieter direkt weitergegeben werden.

Sie können den Entstörungsdienst der Stadtwerke Bochum 24 Stunden am Tag, auch an Sonn- und Feiertagen erreichen. Die Entstörungsnummer lautet für Strom und öffentliche Beleuchtung: 0234 960 1111. Die Entstörungsnummer für Gas und Wasser lautet 0234 960 2222. Die Entstörungsnummer für Fernwärme lautet 0234 960 - 3333.

Weiter Infos und eine Störungs-Übersichtskarte für Strom finden Sie auch hier auf der Stadtwerke Bochum Netz-Seite.

 

In aller Kürze: Um einen Schätzwert zu erhalten, können Sie die Kubikmeter mit 10 multiplizieren und erhalten so den ungefähren Jahresverbrauch in Kilowattstunden.

Im Detail: Sollte Ihnen der Gasverbrauch nur in Kubikmetern bekannt sein, können Sie ihn wie folgt in kWh umrechnen: Multiplizieren Sie den Gasverbrauch in Kubikmetern mit dem Brennwert und der Zustandszahl. Der Brennwert gibt die Wärmemenge an, die bei der Verbrennung freigesetzt wird. Er variiert je nach Gasnetz und liegt etwa zwischen 8,0 und 12,5 pro Kubikmeter. Die Zustandszahl drückt den örtlichen Temperaturdurchschnitt und Luftdruck aus. Die beiden Werte finden Sie auf Ihrer Gasrechnung oder Sie können beim örtlichen Netzbetreiber erfragt werden. Sind Brennwert und Zustandszahl nicht bekannt, kann die Kubikmeterzahl mit 10 multipliziert werden, was einen guten Schätzwert ergibt.

Wichtig: Die Preise des neuen Gasanbieters richten sich nach den verbrauchten Kilowattstunden. Der Brennwert des örtlichen Gases und die Zustandszahl ändern sich durch den Anbieterwechsel nicht.

Wenn Sie das uns erteilte SEPA-Lastschrift-Mandat oder Ihre Bankverbindung für Gutschriften ändern möchten, können Sie dies ganz einfach online über das Online-Kundencenter erledigen.

Zum Online-Kundencenter

Für Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden, muss keine Abwassergebühr bezahlt werden. Der Nachweis erfolgt durch die Messung eines separaten, geeichten und privaten Wasserzählers (Zwischenzähler), über den nur die Wassermengen entnommen werden können, die nicht in die Kanalisation eingeleitet werden.

Sofern Sie hinter dem Stadtwerke-Wasserzähler Ihrer Hausinstallation einen weiteren Zähler installieren lassen möchten, müssen Sie dafür privat einen Installateur beauftragen, der diesen fachgerecht einbaut.

Der Verbrauch für das Gießwasser wird mit der Abwassergebühr verrechnet - dafür wenden Sie sich bitte an die Stadt Bochum. Zuständig hierfür ist das Amt für Finanzsteuerung, die Abteilung Grundbesitzabgaben. Bitte wenden Sie sich an Ihren Sachbearbeiter bzw. Ihre Sachbearbeiterin, der/die in der Jahresveranlagung über Grundbesitzabgaben genannt ist.

Hier können Sie auch das Informationsblatt der Stadt Bochum dazu herunterladen.

Download Informationsblatt

 

Wir versenden die Jahresverbrauchsabrechnungen unserer Kunden nicht zu einem bestimmten Stichtag (z. B. am Jahresende), sondern nach dem sogenannten rollierenden Abrechnungsverfahren gleichverteilt über den gesamten Zeitraum eines Jahres.

Dazu haben wir unser Bochumer Versorgungsgebiet in unterschiedliche Abrechnungsgebiete aufgeteilt, die nacheinander im Laufe des Jahres abgerechnet werden.

Wann Sie nun Ihre Jahresverbrauchsabrechnung erhalten, hängt davon ab, in welchem Gebiet Sie wohnen.

Überregionale Kunden erhalten Ihre Rechnung immer zum Zeitpunkt der ursprünglichen Vertragsunterzeichnung.

Anmelden bei uns sollten Sie sich ab dem Zeitpunkt, wenn Sie die Schlüssel für Ihr neues Zuhause erhalten haben.

Hier geht es zur Anmeldung

Abmelden, wenn Sie nach einem Auszug die Schlüssel abgegeben haben.

Hier geht es zur Abmeldung

So erreichen Sie uns ganz einfach:

  • Brief: Stadtwerke Bochum GmbH, Kundendienst, Ostring 28, 44787 Bochum
  • Telefon: 0234 960 - 3535 (8 bis 20 Uhr von montags bis samstags)
  • Persönlich im Kundencenter am Ostring 28, 44787 Bochum

 

Die Bankverbindung der Stadtwerke Bochum lautet :

Sparkasse Bochum

IBAN: DE92 4305 0001 0001 3001 77

BIC: WELADED1BOC

Verwendungszweck: Ihre Kundennummer

Im Falle eines Stromausfalls in Bochum rufen Sie bitte die spezielle Hotline an, die das ganze Jahr rund um die Uhr für Sie erreichbar ist: 0234 960 1111.

Die Notrufnummer für Gas und Wasser in Bochum lautet 0234 960 2222. Die Notrufnummer für Fernwärme lautet 0234 960 - 3333.

Weiter Infos und eine Störungs-Übersichtskarte für Strom finden Sie auch hier auf der Stadtwerke Bochum Netz-Seite.

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