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Wir sind über die Feiertage für Sie erreichbar. Hier finden Sie alle Infos dazu. Außerdem können Sie im Online-Kundencenter rund um die Uhr Abschläge ändern, Zählerstände abgeben oder Rechnungen einsehen. Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes, erfolgreiches Jahr 2025!

Eine eingeschränkte Preisgarantie begrenzt sich auf den Energiekostenanteil sowie die Netznutzungsentgelte, nicht aber auf sämtliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei Änderungen von Steuern, Abgaben oder Umlagen können die Preise entsprechend angepasst werden.

Im Gegensatz dazu gibt es die vollständige Preisgarantie, in der auch Umlagen und Abgaben enthalten sind. Nur Änderungen der Mehrwert- und der Stromsteuer dürfen direkt weitergegeben werden.

Weniger umfassend als die eingeschränkte Preisgarantie ist die „Energiepreisgarantie“: Hier wird nur der Energiekostenanteil des Gesamtpreises garantiert. Änderungen bei Netzentgelten oder im Bereich der Steuern und Abgaben können vom Anbieter direkt weitergegeben werden.

Der sogenannte Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das in dem Gebiet, in dem Sie wohnen, die meisten Haushaltskunden mit Strom und/oder Gas beliefert. Es sind in der Regel die örtlichen Stadtwerke, die im Auftrag der jeweiligen Kommune die Versorgung der Bevölkerung mit Energie sicherstellen.

Die Grundversorgung ist die Energielieferung des Grundversorgers an Haushaltskunden zu den veröffentlichten allgemeinen Bedingungen und Preisen.

 

 

 

 

 

Das deutsche Stromnetz erstreckt sich über 1,65 Millionen Kilometer und ist über Fernleitungen zu einem nationalen Verbundnetz zusammengeschlossen. Einige wenige Netzbetreiber sind in ihren jeweiligen Regionen gesetzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb dieses Netzes zuständig. Hingegen ist der Stromversorger allein für die Lieferung des Stroms zuständig. Hierzulande gibt es rund tausend Stromanbieter. Häufig sind Netzbetreiber und Grundversorger identisch: die so genannten Übertragungsnetzbetreiber E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall erzeugen 80 Prozent des deutschen Stroms. Es steht Ihnen aber frei, ein Unternehmen Ihrer Wahl mit der Stromlieferung zu beauftragen und entsprechend einen Anbieter ohne eigenes Netz zu wählen. Dieser zahlt an den jeweiligen Netzbetreiber ein Netznutzungsentgelt.

 

Der Arbeitspreis könnte auch Verbrauchspreis heißen, denn es ist der Preis pro verbrauchter Kilowattstunde Energie und wird in der Einheit Cent/kWh angegeben.

 

Der Grundpreis ist der verbrauchsunabhängige Preisbestandteil für die Belieferung mit Energie.

Diese Gebühr für die Bereitstellung Ihres Energieanschlusses wird jeden Monat berechnet - auch dann, wenn Sie mal keine Energie verbraucht haben sollten.

 

 

 

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