Bleibt die Höhe der Einspeisevergütung während der Vertragslaufzeit konstant?
Ja, für die Höhe der Einspeisevergütung ist lediglich der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage entscheidend. Der in dem Monat der Inbetriebnahme gültige Einspeisevergütungssatz gemäß dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) wird für die folgenden 20 Jahre gezahlt und bleibt während dieses Zeitraumes konstant.
Die jeweils aktuellen Vergütungssätze finden Sie auf den Webseiten der Bundesnetzagentur.