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CO2-Steuer (Kosten gemäß BEHG)

Zum 01.01.2021 wurde in Deutschland das von der Bundesregierung beschlossene Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wirksam. Demnach müssen für Brennstoffe wie Heizöl, Benzin, Diesel oder Erdgas CO2-Zertifikate erworben werden. Die Kosten dafür haben alle Verbraucher dieser Brennstoffe zu tragen. Mit den CO2-Kosten gemäß BEHG erhöht sich Ihr Gas-Arbeitspreis.

Beispiel: Bochumer Gaskunden in der Grundversorgung mit einem StadtwerkeBasis-Vertrag und einem durchschnittlichen Verbrauch von 7.500 Kilowattstunden im Jahr müssen seit Januar 2021 mit einer monatlichen Mehrbelastung von rund 3,38 Euro brutto rechnen. Dies entspricht einer Preissteigerung von etwa 6,6 Prozent. Diese Steigerung muss jeder Energieversorger an seine Kunden weitergeben.

Mit dem Brennstoffemissionshandelssystem (BEHG)  möchte die Bundesregierung die Umweltbelastungen durch fossile Brennstoffe reduzieren, um die beschlossenen Klimaschutzziele zu realisieren.

www.bmuv.de/gesetz/brennstoffemissionshandelsgesetz

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