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Wir sind über die Feiertage für Sie erreichbar. Hier finden Sie alle Infos dazu. Außerdem können Sie im Online-Kundencenter rund um die Uhr Abschläge ändern, Zählerstände abgeben oder Rechnungen einsehen. Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes, erfolgreiches Jahr 2025!

Ich habe vergessen mich auf meinen Zähler anzumelden. Was passiert nun?

Wenn sich Ihr Vormieter abgemeldet hat und Sie sich als neuer Mieter oder Mieterin anschließend nicht auf Ihren Zähler angemeldet haben, informiert uns der zuständige Netzbetreiber über einen Zähler ohne gültigen Vertrag.

Solange uns keine Meldung über einen Einzug eines neuen Mieters vorliegt, gehen wir davon aus, dass der Wohnungseigentümer derzeit den alleinigen Zutritt zur Wohnung hat. Aus diesem Grund wird automatisch der Eigentümer angemeldet, weil ein vertragsloser Zähler durch den örtlichen Netzbetreiber ausgebaut wird. Aufgrund dieses Vorgehens werden hohe Aus- und Einbaukosten vermieden.

Sollte der Eigentümer z. B. anhand eines Übergabeprotokolles beweisen können, dass der Mieter bereits in der Wohnung wohnt, nehmen wir eine rückwirkende Anmeldung auf den Mieter vor. Hier ist zu beachten, dass eine Anmeldung nur mit der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von bis zu 6 Wochen rückwirkend erfolgen kann. Alle entstandenen Verbräuche außerhalb dieser Frist müssen im Innenverhältnis zwischen Mieter und Eigentümer geklärt werden.
 

Hinweis für intelligente Messsysteme (iMSys): Achtung! Falls Sie ein intelligentes Messsystem für Ihren Stromverbrauch haben, ist keine rückwirkende An- und Abmeldung möglich. In diesem Fall kann nur tagesaktuell an- und abgemeldet werden. Am besten nutzen Sie hierfür unsere Serviceformulare. Weiterführende Informationen zu intelligenten Messsystemen finden Sie auf der Website der Stadtwerke Bochum Netz.

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