Was muss ich als Wohnungseigentümer bei einer Ladestation beachten?
Zu Hause laden ist besonders schön – in einigen Fällen jedoch mit einigen Hürden verbunden. Denn als Wohnungseigentümer in einem Mehrfamilienhaus, kann man nicht ohne die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer eine Wallbox anbringen.
Welche Möglichkeiten hat man als Wohnungseigentümer?
Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft, beispielsweise in einem Mehrfamilienhaus, muss die Anbringung einer Lademöglichkeit von der Eigentümerversammlung beschlossen werden. Betrifft der Einbau einer Wallbox oder vielleicht sogar mehrerer Lademöglichkeiten das Gemeinschaftseigentum, wenn neue Elektroinstallationen oder Arbeiten an Wänden oder dem Boden beispielsweise in der Tiefgarage oder Garage notwendig sind.
Antrag auf Installation einer oder mehrerer Ladepunkte
Im Falle notwendiger umfangreicherer Arbeiten, ist es sinnvoll die WEG an den meist auch höheren Kosten zu beteiligen.
Rechtlich ist nicht einfach abzugrenzen, wie viel Zustimmung für die Anbringung einer Wallbox oder Errichtung einer Standsäule notwendig ist. Denn es gilt abzugrenzen, ob es sich hierbei um eine bauliche Veränderung handelt und somit alle Miteigentümer, die von der Maßnahme beeinflusst werden, zustimmen müssen oder ob es eher eine Modernisierung ist, bei der doppelt qualifizierte Mehrheit reicht. Aber: Anfechtungsmöglichkeiten eines solchen Beschlusses durch die betroffenen Parteien bleiben auf Grund der uneindeutigen Rechtslage sind immer gegeben.
Am Besten ist es also, mit exakten Information hinsichtlich der zu erwartenden Kosten, Möglichkeiten der genauen Abrechnung, des wahrscheinlichen baulichen Aufwands und der zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten.