×
Icon Kontakt - Support-Mitarbeiter mit Headset

Wir sind über die Feiertage für Sie erreichbar. Hier finden Sie alle Infos dazu. Außerdem können Sie im Online-Kundencenter rund um die Uhr Abschläge ändern, Zählerstände abgeben oder Rechnungen einsehen. Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes, erfolgreiches Jahr 2025!

Muss ich für das Wärme Paket Eigentümer des Gebäudes sein?

Am einfachsten ist es, wenn Sie der alleinige Eigentümer des Gebäudes sind.

Ansonsten benötigen wir zur vertraglichen Vereinbarung des Wärme Pakets eine schriftliche Zustimmungserklärung aller Miteigentümer.

 

 

Top