Wir geben die geplanten Entlastungen vom Staat für Dezember 2022 an unsere Gas- und Fernwärmekunden vollumfänglich weiter. Derzeit arbeiten wir intensiv an den dafür erforderlichen Systemumstellungen. Aktuelle Neuigkeiten haben wir auf einer Informationsseite für Sie zusammengefasst.
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Die Kündigung Ihres Strom- oder Gasvertrags können Sie nach Erhalt Ihres Preisanpassungsschreibens ohne Einhaltung einer Frist bis zum 31.12.2022 kündigen. Nutzen Sie hierfür unser Serviceformular für die Kündigung.
Aufgrund der derzeitigen Beschaffungssituation haben wir unser Produktportfolio angepasst, um optimal einkaufen und Ihnen weiterhin einen fairen Preis anbieten zu können. Die Anpassung des Produktportfolios beinhaltet auch die Reduzierung der Tarife, sodass Ihr bisheriger Tarif ab dem 01.01.2023 nicht mehr angeboten wird.
Gerne prüfen wir, ob eine Abschlagssenkung möglich ist. Nutzen Sie hierfür bitte unser Serviceformular. Nach Erhalt Ihrer Anfrage prüfen wir Ihre gewünschte Abschlagssenkung und setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.
Wir bieten Ihren Vertrag ab dem 01.01.2023 nicht mehr an. Aufgrund dessen wurde der Vertrag gemäß der Vertragsbedingungen ordentlich gekündigt. Ein Widerspruch ist daher nicht möglich.
Um Ihnen eine hohe Nachzahlung zu ersparen, wurde die Abschlagshöhe an die neuen Preise ab dem 01.01.23 angepasst. Die Abschlagserhöhung beträgt dabei im Durchschnitt 40 Prozent. Sie können Ihren individuellen Abschlag im Online-Kundencenter einsehen.
Ja, die Mehrwertsteuersenkung für Gas ab dem 01.10.2022 werden wir selbstverständlich in Ihrer Jahresabrechnung berücksichtigen.