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Wir sind über die Feiertage für Sie erreichbar. Hier finden Sie alle Infos dazu. Außerdem können Sie im Online-Kundencenter rund um die Uhr Abschläge ändern, Zählerstände abgeben oder Rechnungen einsehen. Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes, erfolgreiches Jahr 2025!

Sicherheit und Datenschutz bei LoRaWAN

 

1) Jede Partei ist verpflichtet, die jeweils für sie einschlägigen Datenschutzbestimmungen zu beachten.  

2) Die Stadtwerke erheben und verarbeiten im Rahmen des Abschlusses und der Erfüllung des Rahmenvertrags und der Einzelverträge personenbezogene Daten im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen, insbesondere soweit dies zur Erfüllung der zwischen den Parteien abgeschlossenen Verträge erforderlich ist. Die Stadtwerke sind berechtigt, zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Vertragspartners Dritte einzusetzen und diesen im erforderlichen Umfang personenbezogene Daten zu übermitteln. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch diese Dritten im Auftrag der Stadtwerke erfolgt entsprechend der rechtlichen Vorgaben und soweit erforderlich auf Grundlage einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist aufgrund rechtlicher Bestimmungen oder Einwilligung des Betroffenen gestattet. Die allgemeinen Datenschutzhinweise der Stadtwerke finden sich unter https://www.stadtwerke-bochum.de/datenschutz

3) Soweit im Rahmen der Vertragsdurchführung über das LoRaWAN-Netzwerk übermittelte Messwertdaten oder in die digitale Plattform eingestellte Informationen personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) enthalten oder sonst im Rahmen der Leistungen der Stadtwerke ein Zugriff der Stadtwerke auf personenbezogene Daten des Vertragspartners nicht ausgeschlossen werden kann, werden die Stadtwerke diese personenbezogenen Daten als Auftragsverarbeiter des Vertragspartners im Rahmen einer zwischen den Parteien zu schließenden und als Anlage 7 diesem Rahmenvertrag beigefügten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung verarbeiten. Im Falle von Widersprüchen zwischen der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und den weiteren Bestandteilen des Rahmenvertrags und der Einzelverträge gelten die Bestimmungen der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung vorrangig. 

 

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