×
Icon Kontakt - Support-Mitarbeiter mit Headset

Wir sind über die Feiertage für Sie erreichbar. Hier finden Sie alle Infos dazu. Außerdem können Sie im Online-Kundencenter rund um die Uhr Abschläge ändern, Zählerstände abgeben oder Rechnungen einsehen. Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes, erfolgreiches Jahr 2025!

Für Ihre Jahresrechnung fordern wir von Ihrem zuständigen Netzbetreiber genaue Abrechnungsgrundlagen an, d. h. Angaben zu Ihrer Verbrauchsmenge auf Grundlage der abgelesenen Zählerwerte im Rechnungszeitraum und den Brennwert Ihrer Heizungsanlage.

Bei der Simulationsrechnung wird Ihre Verbrauchsmenge anhand von Vorjahres- oder Vergleichswerten rechnerisch geschätzt.

Ja, für unseren Service Rechnungssimulation erheben wir keine Gebühr. 

Wir bieten Ihnen damit eine einfache rechnerische Möglichkeit, Ihren Energieverbrauch besser im Blick zu haben und ein Gespür für Ihre Energiekosten zu entwickeln.

Eine Rechnungssimulation kann entweder vom Zeitpunkt des Beginns Ihrer Belieferung oder vom Zeitpunkt Ihrer letzten Jahresrechnung an erfolgen.

Der zu simulierende Rechnungszeitraum erstreckt sich dann bis zum 31.12 des aktuellen Jahres.

Sollten für Sie andere Rechnungszeiträume hinsichtlich einer Simulation von Interesse sein, dann haben Sie die Möglichkeit, diese hier zu beantragen.

 

Wenn sich Ihr Verbrauch seit der letzten Jahresrechnung nicht erheblich verändert hat, sollten Ihre Abschlagszahlungen die Kosten für Ihren Energieverbrauch abdecken. 

Um sicher zu gehen, haben Sie in unserem Online Kundencenter die Möglichkeit, dies mit Hilfe einer Simulationsrechnung zu prüfen. Geben Sie dafür einfach Ihren aktuellen Zählerstand hier ein. Alternativ erstellen wir für Sie eine Rechnungssimulation. Füllen Sie dazu bitte unser Formular aus.

Die Simulation ermöglicht es, für den aktuellen Abrechnungszeitraum hochzurechnen, ob Ihre Vorauszahlungen die anfallenden Verbrauchskosten abdecken. Grundlage dafür sind Ihre jetzigen Zählerstände, die Sie dazu in das Online-Formular eingeben müssen. Diese Zählerstände werden nicht gespeichert und somit nicht für die spätere, tatsächliche Abrechnung herangezogen.

Top