Submetering - Was passiert, wenn mein Mieter nicht zahlt?
Der Mieter erhält nach einer Zahlungserinnerung seine erste Mahnung, bleibt auch diese unbeachtet, senden wir eine zweite Mahnung an den Mieter.
Muss eine dritte Mahnung erfolgen, geht das gleiche Schreiben an den Eigentümer/ Vermieter. Der EGT wird sozusagen haftbar gemacht für den Mieter und muss bei Zahlungsverzug/ Nichtzahlung aufkommen. Der Vermieter muss dann im Innenverhältnis die Forderung beim Mieter klären.