Warum wird die EEG-Umlage trotz Absenkung auf meiner Jahresverbrauchsrechnung ausgewiesen?
Die Absenkung der EEG-Umlage ist am 01. Juli 2022 in Kraft getreten. Folglich wird Ihr Stromverbrauch bis zum 30.06.2022 mit der EEG-Umlage abgerechnet. Für Verbräuche ab dem 01.07.2022 wird die abgesenkte EEG-Umlage in Höhe von 0,00 Ct/kWh berücksichtigt. Für eine bessere Übersicht haben wir daher beide Zeiträume separat in Ihrer Jahresverbrauchsrechnung ausgewiesen.