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Wir sind über die Feiertage für Sie erreichbar. Hier finden Sie alle Infos dazu. Außerdem können Sie im Online-Kundencenter rund um die Uhr Abschläge ändern, Zählerstände abgeben oder Rechnungen einsehen. Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes, erfolgreiches Jahr 2025!

Wer hat Anspruch auf die Entlastungen durch die Gaspreisbremse?

Anspruch auf die Entlastungen durch die Gaspreisbremse haben Privathaushalte sowie Unternehmen. Die Bundesregierung sieht vor, dass Gaskundinnen und -kunden mit einem Jahresverbrauch bis 1.500.000 kWh einen gedeckelten Gaspreis in Höhe von 12 Cent je kWh auf ihren Basisbedarf bezahlen. Als Basisbedarf im Gas werden 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs verwendet. Die restlichen 20 % werden dann wiederum zum vertraglich festgelegten Arbeitspreis abgerechnet.

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