Wie kann ich für eine nicht geschäftsfähige Person die Korrespondenz übernehmen?
Voraussetzung dafür, dass Sie stellvertretend für eine nicht geschäftsfähige Person die Korrespondenz mit uns übernehmen, ist die Vorlage einer sogenannten Vorsorgevollmacht.
Wir stellen Ihnen an dieser Stelle einen Link auf solch ein Dokument zur Verfügung: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht (caritas.de)
Diese können Sie dann ausgefüllt hier hochladen.