Wie lang sind die Eichfristen der genutzten Zähler?
Für die einzelnen Produkte gelten hinsichtlich der zur Verbrauchserfassung genutzten Zähler folgende Eichfristen:
- Heizkostenverteiler: 10 Jahre,
- Wärmemengenzähler: 5 Jahre,
- Warmwasserzähler: 5 Jahre,
- Kaltwasserzähler: 6 Jahre.