Wie wird der Abschlag berechnet?

Der Gesetzgeber hat uns verpflichtet, einmal im Jahr die tatsächlichen Energieverbräuche des Kunden zu ermitteln und auf Basis dieser Werte die zukünftige Monatspauschale zu errechnen.

Da sich Verbräuche und auch Preise innerhalb eines Abrechnungsjahres ändern können, müssen diese bei der Pauschalberechnung berücksichtigt werden. 

Wir fordern die Monatsabschläge generell im Nachhinein an. Das heißt, 4 Wochen verbrauchen und erst dann zahlen.

Bitte beachten Sie, dass in einem Abrechnungsjahr lediglich 11 Abschläge erhoben werden. Der 12. Monatsabschlag wird mit der Jahresrechnung verrechnet.

 

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