Da Sie bereits die gesamte Abschlagszahlung geleistet haben, wird der endgültige Entlastungsbetrag in Ihrer nächsten Jahresabrechnung gutgeschrieben und verrechnet. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir abrechnungstechnisch den Entlastungsbetrag nicht auf Ihr Konto überweisen können.
Selbstverständlich erhalten auch Sie die Dezember-Soforthilfe. Unter Umständen kann die Berücksichtigung der Soforthilfe zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Dies trifft zu, wenn ...
Sie brauchen den Dezember-Abschlag nicht zu überweisen. Sollten Sie diesen dennoch überwiesen haben, erhalten Sie mit Ihrer nächsten Jahresabrechnung den kompletten Entlastungsbetrag gutgeschrieben.