Gilt die Strompreisbremse auch, wenn ich in der Ersatzversorgung bin oder den StadtwerkeFix Strom Tarif abgeschlossen habe?

Ja, die Strompreisbremse gilt auch für Verträge mit Preisfixierung, wie beispielsweise unserem StadtwerkeFix Strom und für Kundinnen und Kunden, die sich in der Ersatzversorgung befinden, sofern der Arbeitspreis über dem Preisdeckel von 40 Cent je Kilowattstunde liegt.

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