Ich bin im Dezember das erste Mal in eine Wohnung eingezogen. Bekomme ich auch die Entlastung im Dezember?
Da Sie bisher kein Gas bzw. keine Fernwärme von den Stadtwerken bezogen haben, können wir Ihnen leider keinen Dezember-Abschlag gutschreiben. Wir bitten hier um Verständnis, da uns die Berechnungsgrundlage für die Prognosen fehlt.