Kann ich meinen Stromvertrag bei den Stadtwerken Bochum aufgrund der Absenkung der EEG-Umlage kündigen?
Nein. Die Absenkung der EEG-Umlage und die daraus resultierende Preisanpassung wurde von der Bundesregierung beschlossen. Der Eingriff auf den Strompreis erfolgte somit von außen, wodurch kein Zustimmungsrecht für Kundinnen und Kunden erforderlich ist.