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Wir sind über die Feiertage für Sie erreichbar. Hier finden Sie alle Infos dazu. Außerdem können Sie im Online-Kundencenter rund um die Uhr Abschläge ändern, Zählerstände abgeben oder Rechnungen einsehen. Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes, erfolgreiches Jahr 2025!

Wenn Sie bereits am 01.12.2022 durch uns mit Fernwärme oder Gas versorgt wurden, erlassen wir Ihnen den Dezemberabschlag.

Falls Sie nach dem 01.12.2022 bei uns in die Versorgung aufgenommen wurden, steht Ihr vorheriger Lieferant in der Pflicht, die Entlastung in Form der Soforthilfe an Sie weiterzugeben.

Da Sie bisher kein Gas bzw. keine Fernwärme von den Stadtwerken bezogen haben, können wir Ihnen leider keinen Dezember-Abschlag gutschreiben. Wir bitten hier um Verständnis, da uns die Berechnungsgrundlage für die Prognosen fehlt. 

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