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Am Samstag, 22.02.2025, sind unsere Kundenberater über die Kanäle WhatsApp und Livechat nur bis 16:00 Uhr erreichbar. Nutzen Sie alternativ auch unser Online-Kundencenter oder unsere Online-Serviceformulare für Ihr Anliegen. 

Mein Stromverbrauch hat sich seit dem letzten Jahr geändert (z.B. durch eine Wallbox, Wärmepumpe oder durch weitere Personen im Haushalt). Wie werden für mich die Entlastungen durch die Strompreisbremse ermittelt?

Für die Berechnung der Entlastungen durch die Strompreisbremse wird der prognostizierte Jahresverbrauch für Ihren Haushalt als Grundlage genommen. Diese Prognose basiert wiederum auf dem Vorjahresverbrauch.

Anschaffungen von Wärmepumpen oder Ladeeinrichtungen für Elektroautos werden ohnehin dem Netzbetreiber (in Bochum die Stadtwerke Bochum Netz) mitgeteilt, woraufhin die Jahresverbrauchsprognose angepasst wird.

Wir bitten um Verständnis, dass uns nach derzeitiger Rechtslage kein Ermessensspielraum vorliegt, der es gestattet, andere als die gesetzlich vorgeschriebenen Entlastungskontingente bzw. Stromverbräuche heranzuziehen.

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