Für den Erhalt Ihrer Rechnung haben Sie drei Optionen zur Auswahl:

  • Entweder zum vorgegebenen Zeitpunkt.
  • Für Bochumer Kunden kostenlos zum 31.12..
  • Kostenpflichtige Zwischenrechnung zu einem beliebigen Zeitpunkt. 

Eine Änderung Ihres Abrechnungszeitpunkts auf den 31.12. ist jederzeit möglich.  

Diese Umstellung ist jedoch nicht rückwirkend, sondern immer erst zum kommenden Jahresende hin möglich. 

Beispiel: Ihre Rechnung wird gewöhnlich im Juni geschrieben. Jetzt melden Sie sich im März bei uns, mit dem Wunsch der Stichtagsabrechnung zum 31.12.  Dann wird Ihre Jahresrechnung im Juni noch einmal geschrieben und die nächste Rechnung erfolgt zum 31.12. desselben Jahres (und beinhaltet dann natürlich nur die Verbräuche des halben Jahres).

 

Ja. Füllen Sie dafür einfach unser Formular aus. 

Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich für eine Rechnung zum Jahresende entscheiden, haben Sie die Wahl, ob Sie Ihren Zähler selbst ablesen möchten oder eine kostenpflichtige Ablesung durch die Stadtwerke in Anspruch nehmen wollen.

 

Top