Wann kann ich meinen Rechnungszeitpunkt auf den 31.12. ändern?

Eine Änderung Ihres Abrechnungszeitpunkts auf den 31.12. ist jederzeit möglich.  

Diese Umstellung ist jedoch nicht rückwirkend, sondern immer erst zum kommenden Jahresende hin möglich. 

Beispiel: Ihre Rechnung wird gewöhnlich im Juni geschrieben. Jetzt melden Sie sich im März bei uns, mit dem Wunsch der Stichtagsabrechnung zum 31.12.  Dann wird Ihre Jahresrechnung im Juni noch einmal geschrieben und die nächste Rechnung erfolgt zum 31.12. desselben Jahres (und beinhaltet dann natürlich nur die Verbräuche des halben Jahres).

 

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