Welche Verbrauchswert wird für mich genutzt, wenn ich umgezogen bin?
Sollten Sie in eine neue Wohnung gezogen sein, so nutzen wir nicht Ihre Vorjahresrechnung, sondern den Gasjahresverbrauch des vorherigen Mieters zur Ermittlung Ihres Entlastungskontingents für die Gaspreisbremse.