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Wer hat Anspruch auf die Entlastungen durch die Preisbremse für Fernwärme?

Anspruch auf die Entlastungen durch die Preisbremse für Fernwärme haben Privathaushalte sowie Unternehmen. Die Bundesregierung sieht vor, dass Fernwärmekundinnen und -kunden mit einem Jahresverbrauch bis zu 1.500.000 kWh einen gedeckelten Fernwärmepreis in Höhe von 9,5 Cent je kWh auf ihren Basisbedarf bezahlen. Als Basisbedarf in der Fernwärmeversorgung werden dabei 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs im September 2022 verwendet. Die restlichen 20 % des Fernwärmeverbrauchs werden wiederum zum vertraglich festgelegten Arbeitspreis abgerechnet.

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