Werde ich auch durch die Gaspreisbremse entlastet, wenn ich meinen Gasanbieter wechsle?
Wenn Sie 2023 Ihren Gasanbieter wechseln, dann haben Sie nach wie vor Anspruch auf die Entlastungen durch die Preisbremse. Wichtig ist, dass Ihr neuer Anbieter folgende Informationen erhält:
- Das bisher gewährte Entlastungskontingent
- Referenzpreis (gedeckelter Arbeitspreis für Gas*)
- Höhe der für den Abrechnungszeitraum gewährten Entlastungsbeträge
Reichen Sie hierfür am besten bei Ihrem neuen Gasanbieter die letzte Rechnung Ihres vorherigen Anbieters ein.
*12 ct/kWh brutto bei Privathaushalten und Unternehmen bis zu 1.500.000 kWh Jahresverbrauch oder 7 ct/kWh netto bei Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von mehr als 1.500.000 kWh Gas.