Wie werden die Monate Januar und Februar 2023 rückwirkend entlastet?

Die Entlastungen werden ab dem 1. März 2023 umgesetzt und rückwirkend für Januar und Februar 2023 berücksichtigt. Dies geschieht im Rahmen der turnusmäßigen jährlichen Abrechnung.

Zuständig für die rückwirkende Entlastung ist der Versorger, der Sie am 01. März 2023 beliefert hat.

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