Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme
Angesichts der massiv gestiegenen Energiepreise hat die Bundesregierung Ende des vergangenen Jahres Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme beschlossen, um Privathaushalte sowie Unternehmen zu entlasten. Diese Entlastungen werden ab dem 1. März 2023 umgesetzt und rückwirkend für Januar und Februar 2023 berücksichtigt. Derzeit arbeiten wir mit Hochdruck an der Umsetzung der Energiepreisbremsen in unseren Systemen, um sämtliche Entlastungen vollumfänglich an Sie weiterzugeben. Das bedeutet: Derzeit müssen Sie nichts tun.
Warum sich Energiesparen trotz Energiepreisbremsen lohnt
Auch, wenn die von der Bundesregierung beschlossenen Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme Privathaushalte und Unternehmen entlasten, so wird nur ein 80-prozentiger Anteil des Energieverbrauchs berücksichtigt. Die restlichen 20 % werden anhand der vertraglich festgelegten Preise abgerechnet. Energiesparen bleibt daher das beste Mittel, um den eigenen Geldbeutel zu schonen. Energiespartipps für den Alltag finden Sie auf unserer Informationsseite.