Ersatzversorgung Gas in Bochum
der Stadtwerke BochumErsatzversorgung für Erdgasbezug ohne Liefervertrag.
Gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 stellt die Stadtwerke Bochum GmbH die Ersatzversorgung mit Erdgas für maximal 3 Monate im Netzgebiet Bochum sicher.
Bei der Ersatzversorgung beziehen Sie aus dem Niederdrucknetz Energie, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d. h. der Erdgasbezug erfolgt ohne einen Liefervertrag.
Die Ersatzversorgung wird im Netzgebiet Bochum von der Stadtwerke Bochum GmbH, Ihrem Grundversorger, durchgeführt. Es gelten die jeweiligen Bedingungen der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) und die ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Bochum GmbH.
Ersatzversorgung Gas
PreisblätterAllgemeine Bedingungen
GasgrundversorgungsverordnungDie Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz können Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz einsehen:
Allgemeine Bedingungen des Grundversorgers, GasGVV
Ergänzende Bedingungen zur GasGVV
* Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen (Definition gem. EnWG §3 Nr. 22)