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Jetzt Preis für Stadtwerke Fix Gas berechnen

StadtwerkeFix Gas - Der Festpreistarif

Unser StadtwerkeFix Gas bietet Ihnen Planungssicherheit – Sie beziehen Erdgas zum Festpreis. Darüber hinaus bieten wir Ihnen folgende Vorteile:

  • Volle Planungssicherheit durch Festpreisgarantie (eingeschränkt) bis 31.12.2025
  • 2 % Rabatt bei Jahresvorauszahlung
  • Service rund um die Uhr durch Zugang zum Online-Kundencenter
  • Erinnerungsservice: Sie erhalten zum Ende der Vertragslaufzeit automatisch ein neues Angebot

Unser beliebtes Festpreisprodukt

Mit unserem StadtwerkeFix Gas versorgen wir Sie sicher und zuverlässig zum attraktiven Festpreis – ohne Schwankungen. Ausgenommen von der eingeschränkten Festpreisbindung sind staatliche Abgaben und Steuern. Und mit der Stadtwerke Bochum-App kommen Sie in den Genuss vieler attraktiver Angebote, Rabatte und Vergünstigungen bei mehr als 200 Partnerfirmen in unserer Region.
 

Preise gültig ab 01.01.2025

    Nettopreis * Endpreis **
Grundpreis Grundpreis in € / Monat 12,60 14,99
Arbeitspreis Arbeitspreis in ct / kWh 8,909 10,606
Grenzpreis *** Grenzpreis in ct / kWh 9,239 10,996
 

*Nettopreis = einschließlich CO2-Kosten nach BEHG, Erdgassteuer, Abgaben nach der Konzessionsabgabenverordnung, Netznutzungsentgelt, Kosten für Messung und Abrechnung. Die Gasspeicherumlage gemäß § 35e EnWG ist in dieser Darstellung in der aktuellen Höhe von 0,299 ct/kWh (netto) inkludiert. Dieser Preisbestandteil wird gemäß Ziff. 3 Abs. 2 der Besonderen Geschäftsbedingungen in der aktuell gültigen Höhe an den Kunden weitergegeben und kann sich während der Vertragslaufzeit verändern. Eine Anpassung der Umlage erfolgt in der Regel zum 01.01. und 01.07. eines Jahres. Die jeweils aktuelle Höhe der Gasspeicherumlage ist auf der Internetseite www.tradinghub.eu/de-de ausgewiesen.

**Endpreis = Nettopreis zuzüglich der zurzeit gültigen Umsatzsteuer von 19 %.

***Unterschreitet der sich aus Grund- und Arbeitspreis ergebende Durchschnittspreis den Grenzpreis, so wird anstelle von Grund- und Arbeitspreis dieser Grenzpreis berechnet. Das gilt zurzeit für einen Jahresverbrauch von mehr als 46.123 kWh pro Anlage.

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