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    StadtwerkeWärmepumpe Ökostrom

StadtwerkeWärmepumpe Ökostrom - Grüner Heizstrom zum vergünstigten Preis

Sie betreiben eine umweltschonende Wärmepumpe und möchten von den niedrigeren Netzentgelten profitieren? Mit unserem neuen StadtwerkeWärmepumpe Ökostrom Tarif ist das nun möglich. Einfach mit dem Tarifkonfigurator individuell - auf Ihren Bedarf und Verbrauchsstelle zugeschnitten - den besten Preis ermitteln und online bestellen.

Folgende Rahmenbedingungen gelten dann auf jeden Fall für Sie:

  • Reduzierte Netzentgelten, die wir in Ihrer Rechnung berücksichtigen
  • Kündigungsfrist: 4 Wochen zum Ende der Mindestvertragslaufzeit, danach monatlich
  • Mindestvertragslaufzeit: Bis zum 31.12.2025, danach unbegrenzt

Vertragskonditionen für StadtwerkeWärmepumpe Ökostrom im Überblick und zum Download:


Die Höhe der reduzierten Netzentgelte ist von dem Einbaudatum Ihrer Wärmepumpe abhängig. 
Nutzen Sie unseren Tarifkonfigurator, um Ihren Wärmepumpentarif mit nur wenigen Klicks zu berechnen. 

Zum Tarifkonfigurator für Ihre Wärmepumpe

Niedrigere Netzentgelte für StadtwerkeWärmepumpe Ökostrom

Mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (beispielsweise Elektro-Wärmepumpe oder Wallbox) können Sie aktiv zur Stabilität des Stromnetzes beitragen und profitieren gleichzeitig von günstigeren Netzentgelten. Ihnen stehen dabei zwei Module zur Auswahl:

  • Modul 1: Pauschale Reduzierung der Netzentgelte
  • Modul 2: Verbrauchsabhängige Reduzierung der Netzengelte

Nachfolgend geben wir Ihnen einen aktuellen Überblick über die jeweiligen Module und die Auswirkungen der jeweiligen Moduwahl auf den StadtwerkeWärmepumpe Ökostrom-Tarif.

StadtwerkeWärmepumpe Ökostrom Preise gültig ab 01.01.2025

    Nettopreis Endpreis
Arbeitspreis   ct/kWh  29,88  35,56
Grundpreis €/Jahr  116,45  138,58
abzgl. Pauschale €/Jahr -136,91 -162,92

Preisblatt StadtwerkeWärmepumpe Ökostrom mit pauschaler Entgeltreduzierung (Modul 1)

Modul 1: Pauschale Entgeltreduzierung

  • Gewährung einer jährlichen Pauschale (Rabatt) nach fixem Berechnungsansatz (aktuell 162,92 €/a brutto)

StadtwerkeWärmepumpe Ökostrom Preise gültig ab 01.01.2025

    Nettopreis Endpreis
Arbeitspreis ct/kWh 24,31 28,93
Grundpreis €/Jahr 116,45 138,58

Preisblatt StadtwerkeWärmepumpe Ökostrom mit verbrauchsabhängiger Entgeltreduzierung (Modul 2)  

Modul 2: Verbrauchsabhängige Entgeltreduzierung

  • Voraussetzung für Inanspruchnahme ist ein separater Zählpunkt (Stromzähler) für die steuerbare Verbrauchseinrichtung.
  • Zwei Abrechnungen sind durch die separaten Messeinrichtungen notwendig (steuerbare Verbrauchseinrichtung und Summenmessung)

Ihre Vorteile mit StadtwerkeWärmepumpe Ökostrom

Mit einem Wärmepumpen-Stromtarif sparen Sie bares Geld, denn Sie profitieren von günstigeren Preisen pro Kilowattstunde und zahlen weniger Netzentgelte. Der Tarif lohnt sich besonders bei hohem Wärmebedarf und wenn Sie bisher Strom aus herkömmlichen Energiequellen nutzen. Kombinieren Sie Ihre Wärmepumpe mit einem Ökostromtarif – für 100% umweltfreundliches Heizen!

Bei einem Eintarifzähler mit getrennter Messung verfügen Sie über zwei Zähler. Beide Zähler haben ein eigenes Zählwerk. Ein Zähler misst dabei den Verbrauch Ihres Haushaltsstroms, während der andere Zähler für die Verbrauchsmessung des Wärmestroms zuständig ist.

Bei einem Zweitarifzähler (oder auf Doppeltarifzähler genannt) verfügen Sie über zwei Zähler. Einer der beiden Zähler besitzt dabei zwei Zählwerke, welche mit HT und NT ausgewiesen werden. Dieser Zähler ist für die Verbrauchsmessung Ihres Wärmestroms zuständig. Zusätzlich verfügen Sie über einen weiteren Zähler mit einem Zählerwerk. Dieser misst den Verbrauch Ihres Haushaltsstroms.

Zweitarifzähler mit gemeinsamer Messung. Bei dieser Zählerart verfügen Sie über einen Zähler mit zwei Zählwerken. Diese messen sowohl den Verbrauch Ihres Haushalts- als auch Wärmestrom.  

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website der Stadtwerke Bochum Netz.
 

Unter folgenden Voraussetzungen können Sie den Tarif bestellen:

  • Wärmepumpe: Sie benötigen eine Elektro-Wärmepumpe, die Ihre Heizbedürfnisse optimal erfüllt.
  • Stromverbrauch: Ihr jährlicher Stromverbrauch sollte unter 100.000 kWh liegen.
  • Separater Zähler: Für Ihre Wärmepumpe wird ein separater Zähler benötigt, der den Stromverbrauch misst.
  • Zusatzheizung: Falls Ihre Wärmepumpe eine integrierte elektrische Zusatzheizung hat, kann diese ebenfalls mit dem Wärmepumpenstrom betrieben werden.
  • Keine weiteren Geräte: An den Stromkreis für die Wärmepumpe dürfen keine weiteren elektrischen Geräte angeschlossen werden.

Der Heizstrom-Anbieterwechsel ist ganz einfach. Sie machen einen Stromvergleich für die Wärmepumpe und vergleichen lediglich die Preise der an Ihrem Wohnort verfügbaren Anbieter. Haben Sie sich für einen Wärmepumpentarif entschieden, können Sie den Wechsel direkt online abschließen.

Ihr neuer Versorger übernimmt alle weiteren Schritte, in der Regel auch die Kündigung Ihres alten Vertrages. Es gibt nur wenige Ausnahmefälle, in denen Sie selbst kündigen sollten - wenn Ihre Kündigungsfrist sehr kurz ist oder Sie ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen: Was ändert sich ab 2024?

Die Energiewende bringt immer mehr Wärmepumpen, Wallboxen und Stromspeicher in unsere Haushalte. Doch diese Geräte haben einen hohen Strombedarf und stellen unsere Stromnetze vor Herausforderungen. Mit der Anpassung des § 14a EnWG sorgt die Bundesnetzagentur ab dem 1. Januar 2024 für eine effiziente und sichere Integration dieser "steuerbaren Verbrauchseinrichtungen". Dazu gehören:

  • Wärmepumpen
  • Wallboxen/Ladesäulen
  • Klimaanlagen 
  • Stromspeicher

Was genau sich ändert und welche Fragen für Sie wichtig sind, haben wir hier zusammengefasst.

Häufige Fragen zum § 14a EnWG

Worum geht's? Immer mehr Menschen nutzen Wärmepumpen und E-Autos. Das ist gut für die Umwelt, belastet aber unser Stromnetz.

Was wird getan? Um eine Überlastung zu vermeiden, können Netzbetreiber die Leistung von Wärmepumpen und Wallboxen in Ausnahmefällen drosseln.

Keine Sorge:

  • Ihr Basisbedarf an Strom ist immer gedeckt.
  • Ihre Geräte funktionieren weiterhin.
  • Ihr normaler Haushaltsstrom bleibt unberührt.

Ihre Vorteile:

  • Schneller Anschluss: Netzbetreiber dürfen Ihren Anschluss nicht aufgrund von Überlastung verzögern.
  • Günstigere Preise: Sie profitieren von reduzierten Netzentgelten.
Bis Dezember 2023 Seit dem 1. Januar 2024

Netzbetreiber und Verbraucher konnten freiwillig vereinbaren, dass Geräte wie Wärmepumpen oder Wallboxen das Stromnetz nicht überlasten.

Die Teilnahme an dieser Regelung wird für neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen (Wärmepumpen, Wallboxen etc.) verpflichtend.
Berechtigte Geräte mit einem Stromverbrauch über 3,7 kW Berechtigte Geräte mit einem Stromverbrauch über 4,2 kW
Freiwillige Teilnahme: Wenn Sie möchten, dass Ihr Gerät (z.B. Wärmepumpe oder Wallbox) in das Programm aufgenommen wird, müssen Sie dies anmelden und eine separate Vereinbarung abschließen. Verpflichtende Teilnahme: Ab dem 1. Januar 2024 müssen alle neu installierten, steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wärmepumpen und Wallboxen) am Programm teilnehmen.
Reduzierung des Verbrauchspreises (Arbeitspreises) Reduzierung der Netzentgelte
Teilnahme nur für Geräte mit einem separaten Zähler möglich Teilnahme für alle Geräte (z.B. Wärmepumpen, Wallboxen etc.) möglich

Was bedeutet das für Sie?
Ihr Netzbetreiber kann die Leistung Ihrer Geräte in Ausnahmefällen reduzieren, um das Stromnetz zu stabilisieren. Dafür profitieren Sie von günstigeren Netzentgelten.

Ab dem 1. Januar 2024 gelten neue Regeln für bestimmte Elektrogeräte. Das betrifft Sie, wenn Sie folgende Geräte neu installieren und diese mehr als 4,2 kW Leistung haben:

  • Wallboxen: Zum Laden von Elektroautos
  • Wärmepumpen: Zum Heizen
  • Klimaanlagen: Zur Raumkühlung
  • Stromspeicher: Zum Speichern von Energie

Was ändert sich?
Ihr Netzbetreiber kann in Ausnahmefällen die Leistung dieser Geräte reduzieren, um das Stromnetz zu stabilisieren. Dafür profitieren Sie von günstigeren Netzentgelten.

Im Notfall kann der Netzbetreiber die Leistung Ihrer Geräte (z. B. Wärmepumpe, Wallbox) reduzieren, um das Stromnetz zu schützen.

Keine Sorge:

  • Das passiert nur in Ausnahmefällen, wenn das Stromnetz überlastet ist.
  • Ihre Geräte werden nie ganz abgeschaltet. Sie erhalten immer mindestens 4,2 kW Leistung.
  • In der Regel werden Sie keine Einschränkungen bemerken.

Ab 2024 profitieren Sie von günstigeren Netzentgelten für Ihre steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpe oder Wallbox. Es gibt zwei Möglichkeiten der Berechnung:

Modul 1: Pauschale Reduzierung Modul 2: Verbrauchsabhängige Reduzierung
 
  • Dieses Modul ist standardmäßig bei der Anmeldung Ihrer Wärmepumpe vorgegeben.
  • Die Bundenetzagentur hat dafür eine einheitliche Berechnungsformel festgelegt.
  • Die aktuellen Preise finden Sie hier: www.stwbo-netz.de
 
 
  • Dieses Modul ist standardmäßig bei der Anmeldung Ihrer Wärmepumpe vorgegeben.
  • Sie benötigen für die verbrauchsabhängige Reduzierung im Rahmen von Modul 2 einen zusätzlichen Zähler. 
 

Tipp: Lassen Sie sich von Ihrem Elektriker beraten, welches Modul (pauschale oder verbrauchsabhängige Reduzierung der Netzentgelte) für Sie am günstigsten ist. Er kann dies anhand Ihrer Anlagengröße und Ihres Stromverbrauchs ermitteln.

Sie möchten zwischen der pauschalen und der verbrauchsabhängigen Reduzierung der Netzentgelte wechseln? - Kein Problem!
Senden Sie einfach eine E-Mail mit Ihrem Wechselwunsch an die Stadtwerke Bochum Netz: elektro-installation@stwbo-elektroinstallation.de.

Voraussetzung: Alle technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein (z.B. ein zusätzlicher Zähler für Modul 2).

Dann gilt für Sie die freiwillige Teilnahme an den neuen Regelungen.

Das bedeutet: 

  • Sie müssen nicht teilnehmen, können es aber.
  • Wenn Sie teilnehmen möchten, lassen Sie Ihr Gerät von einem Elektriker beim Netzbetreiber anmelden.

Ihre Vorteile bei einer Teilnahme:

  • Sie helfen mit, das Stromnetz zu stabilisieren.
  • Sie profitieren von günstigeren Netzentgelten.

Die Neuregelung des § 14a EnWG betrifft Nachtspeicherheizungen nicht.

Was bedeutet das für Sie?

  • Ihre bestehenden Vereinbarungen für günstigere Heizstromtarife bleiben bestehen.
  • Ein Wechsel zu den neuen Regelungen (Modul 1 oder 2) ist nicht möglich.
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