Wir benötigen von Ihnen die folgenden Informationen:
Ihre Kontaktdaten (Name, Telefonnummer, E-Mailadresse),
die Anschrift der neuen Wohnung,
das Übernahmedatum,
die Zählernummern,
die Zählerstände bei Schlüsselübergabe.
Senden Sie uns bitte Ihre Angaben mit einem formlosen Schreiben an: Stadtwerke Bochum GmbH, Ostring 28, 44787 Bochum.
Oder Sie übermitteln Ihre Daten online über unser Anmeldeformular.
Sie möchten uns Ihren Zählerstand übermitteln? Nutzen Sie dazu unser Online-Kundencenter.
Dort können Sie Zählerstände jederzeit übermitteln.
Alternativ können Sie auch unser Online-Formular nutzen. Ihre Zählerstände werden direkt an unser Abrechnungssystem übermittelt und digital verarbeitet.
Direkt zur Zählerstandseingabe
Eine weitere Möglichkeit der Zählerstandsübermittlung: Mit unserer APP können Sie uns den Zählerstand per Foto zusenden.
Anmelden bei uns sollten Sie sich bitte ab dem Zeitpunkt, wenn Sie die Schlüssel für Ihr neues Zuhause erhalten haben.
Nutzen Sie dafür einfach unser Anmeldeformular.
Bitte beachten Sie: Die Zeit zwischen Ihrem Einzug und Ihrer rückwirkenden Anmeldung darf höchstens 6 Wochen betragen – andernfalls setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Sind Sie als neuer Mieter bzw. neue Mieterin in eine Wohnung gezogen, so ist eine Zähleranmeldung durch Sie erforderlich. Schnell und einfach können Sie hierfür unseren Preisrechner nutzen, indem Sie im Bestellformular "Neue Wohnung/Haus anmelden" auswählen. Alternativ können Sie auch gerne unser Anmeldeformular im Servicebereich nutzen. Um alles Weitere kümmern wir uns im Anschluss.
Zum PreisrechnerZum Anmeldeformular
Hinweis für intelligente Messsysteme (iMSys): Achtung! Falls Sie ein intelligentes Messsystem für Ihren Stromverbrauch haben, ist keine rückwirkende An- und Abmeldung möglich. In diesem Fall kann nur tagesaktuell an- und abgemeldet werden. Am besten nutzen Sie hierfür unsere Serviceformulare. Weiterführende Informationen zu intelligenten Messsystemen finden Sie auf der Website der Stadtwerke Bochum Netz.
Wenn sich Ihr Vormieter abgemeldet hat und Sie sich als neuer Mieter oder Mieterin anschließend nicht auf Ihren Zähler angemeldet haben, informiert uns der zuständige Netzbetreiber über einen Zähler ohne gültigen Vertrag.
Solange uns keine Meldung über einen Einzug eines neuen Mieters vorliegt, gehen wir davon aus, dass der Wohnungseigentümer derzeit den alleinigen Zutritt zur Wohnung hat. Aus diesem Grund wird automatisch der Eigentümer angemeldet, weil ein vertragsloser Zähler durch den örtlichen Netzbetreiber ausgebaut wird. Aufgrund dieses Vorgehens werden hohe Aus- und Einbaukosten vermieden.
Sollte der Eigentümer z. B. anhand eines Übergabeprotokolles beweisen können, dass der Mieter bereits in der Wohnung wohnt, nehmen wir eine rückwirkende Anmeldung auf den Mieter vor. Hier ist zu beachten, dass eine Anmeldung nur mit der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von bis zu 6 Wochen rückwirkend erfolgen kann. Alle entstandenen Verbräuche außerhalb dieser Frist müssen im Innenverhältnis zwischen Mieter und Eigentümer geklärt werden.
Hinweis für intelligente Messsysteme (iMSys): Achtung! Falls Sie ein intelligentes Messsystem für Ihren Stromverbrauch haben, ist keine rückwirkende An- und Abmeldung möglich. In diesem Fall kann nur tagesaktuell an- und abgemeldet werden. Am besten nutzen Sie hierfür unsere Serviceformulare. Weiterführende Informationen zu intelligenten Messsystemen finden Sie auf der Website der Stadtwerke Bochum Netz.