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Wir sind über die Feiertage für Sie erreichbar. Hier finden Sie alle Infos dazu. Außerdem können Sie im Online-Kundencenter rund um die Uhr Abschläge ändern, Zählerstände abgeben oder Rechnungen einsehen. Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes, erfolgreiches Jahr 2025!

Sie können Ihren Vertrag in Abhängigkeit von der vereinbarten Laufzeit jederzeit kündigen. Die zeitlichen Fristen für eine gültige Kündigung können Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Vertrages entnehmen.

Oder ziehen Sie demnächst um? Abmelden bei uns sollten Sie sich bitte, wenn Sie nach einem Auszug die Schlüssel abgegeben haben. Spätestens 4 Wochen nach Ihrem Auszug.

Wichtig: Sie müssen uns die Kündigung schriftlich mitteilen - nutzen Sie dazu am besten unser Online-Kontaktformular oder senden Sie uns einen Brief.

Wir benötigen von Ihnen die folgenden Informationen: 

  •  Ihre Kontaktdaten (Name, Telefonnummer, E-Mailadresse), 

  •  die Anschrift der neuen Wohnung, 

  •  das Übernahmedatum, 

  •  die Zählernummern, 

  •  die Zählerstände bei Schlüsselübergabe. 

Senden Sie uns bitte Ihre Angaben mit einem formlosen Schreiben an: Stadtwerke Bochum GmbH, Ostring 28, 44787 Bochum. 

Oder Sie übermitteln Ihre Daten online über unser Anmeldeformular

Sie möchten uns Ihren Zählerstand übermitteln? Nutzen Sie dazu unser Online-Kundencenter.
Dort können Sie Zählerstände jederzeit übermitteln.

 Online-Kundencenter

Alternativ können Sie auch unser Online-Formular nutzen. Ihre Zählerstände werden direkt an unser Abrechnungssystem übermittelt und digital verarbeitet.

Direkt zur Zählerstandseingabe

Eine weitere Möglichkeit der Zählerstandsübermittlung: Mit unserer APP können Sie uns den Zählerstand per Foto zusenden.

Sie können sich am einfachsten online ab- bzw. anmelden. 

Abmeldeformular

Anmeldeformular

Wir kümmern uns auch gerne persönlich um Ihr Anliegen. Rufen Sie uns an unter 0234 960-3535. 

Wir benötigen von Ihnen die folgenden Angaben: 

  • Ihre Kundennummer,

  • die Zählernummern der alten und der neuen Wohnung,

  • Die Zählerstände der alten Wohnung vom Tag der Schlüsselabgabe,

  • Die Zählerstände der neuen Wohnung vom Tag der Schlüsselübernahme,

  • Ihre alte und neue Anschrift.

Ja, wir benötigen von Ihnen den Zählerstand zum Kündigungstermin, um Ihre Schlussrechnung zu erstellen.

Nutzen Sie dazu am besten unser Online-Formular. Ihr Zählerstand wird direkt an unser Abrechnungssystem übermittelt und digital verarbeitet. 

Direkt zur Zählerstandseingabe 

Wenn Sie in unserem Online-Kundencenter registriert sind, können Sie den Zählerstand auch dort jederzeit übermitteln. 

Online-Kundencenter

Eine weitere Möglichkeit der Zählerstandsübermittlung: Mit unserer APP können Sie uns den Zählerstand per Foto zusenden. 

 

Anmelden bei uns sollten Sie sich bitte ab dem Zeitpunkt, wenn Sie die Schlüssel für Ihr neues Zuhause erhalten haben. 

Nutzen Sie dafür einfach unser Anmeldeformular.

Bitte beachten Sie: Die Zeit zwischen Ihrem Einzug und Ihrer rückwirkenden Anmeldung darf höchstens 6 Wochen betragen – andernfalls setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Die Abschlagszahlung für Ihre neue Wohnung richtet sich nach den Vorverbrauchswerten und der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. 

Als Online-Kunde können Sie Ihren Abschlag bequem in unserem Online-Kundencenter ändern. Sie können Ihren neuen Abschlag um maximal 100 % erhöhen oder um 10 % senken.  

Möchten Sie Ihren Abschlag über diese Vorgaben hinaus anpassen, dann informieren Sie bitte unseren Kundenservice.

Kontaktformular-Kundenservice

Die Änderung gilt jeweils für das aktuelle Abrechnungsjahr.

Sind Sie als neuer Mieter bzw. neue Mieterin in eine Wohnung gezogen, so ist eine Zähleranmeldung durch Sie erforderlich. Schnell und einfach können Sie hierfür unseren Preisrechner nutzen, indem Sie im Bestellformular "Neue Wohnung/Haus anmelden" auswählen. Alternativ können Sie auch gerne unser Anmeldeformular im Servicebereich nutzen. Um alles Weitere kümmern wir uns im Anschluss.

Zum PreisrechnerZum Anmeldeformular

Hinweis für intelligente Messsysteme (iMSys): Achtung! Falls Sie ein intelligentes Messsystem für Ihren Stromverbrauch haben, ist keine rückwirkende An- und Abmeldung möglich. In diesem Fall kann nur tagesaktuell an- und abgemeldet werden. Am besten nutzen Sie hierfür unsere Serviceformulare. Weiterführende Informationen zu intelligenten Messsystemen finden Sie auf der Website der Stadtwerke Bochum Netz.

Melden Sie schnellstmöglich Ihren Zähler zum Tag der Schlüsselübergabe über unser Abmeldeformular im Servicebereich ab. Wir kümmern uns dann um alles Weitere. Bitte beachten Sie hierbei, dass wir Sie nur innerhalb der gesetzlich vorgeschrieben Frist von bis zu 6 Wochen abmelden können.

Zum Abmeldeformular

Hinweis für intelligente Messsysteme (iMSys): Achtung! Falls Sie ein intelligentes Messsystem für Ihren Stromverbrauch haben, ist keine rückwirkende An- und Abmeldung möglich. In diesem Fall kann nur tagesaktuell an- und abgemeldet werden. Am besten nutzen Sie hierfür unsere Serviceformulare. Weiterführende Informationen zu intelligenten Messsystemen finden Sie auf der Website der Stadtwerke Bochum Netz.

Wenn sich Ihr Vormieter abgemeldet hat und Sie sich als neuer Mieter oder Mieterin anschließend nicht auf Ihren Zähler angemeldet haben, informiert uns der zuständige Netzbetreiber über einen Zähler ohne gültigen Vertrag.

Solange uns keine Meldung über einen Einzug eines neuen Mieters vorliegt, gehen wir davon aus, dass der Wohnungseigentümer derzeit den alleinigen Zutritt zur Wohnung hat. Aus diesem Grund wird automatisch der Eigentümer angemeldet, weil ein vertragsloser Zähler durch den örtlichen Netzbetreiber ausgebaut wird. Aufgrund dieses Vorgehens werden hohe Aus- und Einbaukosten vermieden.

Sollte der Eigentümer z. B. anhand eines Übergabeprotokolles beweisen können, dass der Mieter bereits in der Wohnung wohnt, nehmen wir eine rückwirkende Anmeldung auf den Mieter vor. Hier ist zu beachten, dass eine Anmeldung nur mit der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von bis zu 6 Wochen rückwirkend erfolgen kann. Alle entstandenen Verbräuche außerhalb dieser Frist müssen im Innenverhältnis zwischen Mieter und Eigentümer geklärt werden.
 

Hinweis für intelligente Messsysteme (iMSys): Achtung! Falls Sie ein intelligentes Messsystem für Ihren Stromverbrauch haben, ist keine rückwirkende An- und Abmeldung möglich. In diesem Fall kann nur tagesaktuell an- und abgemeldet werden. Am besten nutzen Sie hierfür unsere Serviceformulare. Weiterführende Informationen zu intelligenten Messsystemen finden Sie auf der Website der Stadtwerke Bochum Netz.

Bitte kündigen Sie Ihren Vertrag bei uns rechtzeitig und setzen Sie sich mit Ihrem gewünschten Versorger in Verbindung, damit dieser Ihren Lieferantenwechsel in die Wege leiten kann.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Bankdaten, die unter Ihrer bisherigen Kundennummer hinterlegt waren, nicht für die neue Kundennummer übernehmen dürfen.

Sobald wir die Abmeldung der ehemaligen Kundennummer vorgenommen haben, erhalten Sie eine Schlussrechnung von uns. Je nach Verbrauch und geleisteten Zahlungen kommt es in der Schlussrechnung zu einem Forderungs- oder Guthabenbetrag. Haben Sie bisher immer per SEPA-Lastschriftverfahren gezahlt, buchen wir die Forderung ab bzw. überweisen wir das Guthaben auf Ihr bereits hinterlegtes Bankkonto.

Mit Ihrer neuen Anmeldung erhalten Sie von uns eine Vertragsbestätigung mit einem SEPA-Lastschriftmandat. Falls Sie die erneute Abbuchung per SEPA wünschen, können Sie das SEPA- Lastschriftmandat ausgefüllt und unterschrieben an uns zurücksenden. Anschließend kümmern wir uns um alles Weitere.

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