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Wir sind über die Feiertage für Sie erreichbar. Hier finden Sie alle Infos dazu. Außerdem können Sie im Online-Kundencenter rund um die Uhr Abschläge ändern, Zählerstände abgeben oder Rechnungen einsehen. Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes, erfolgreiches Jahr 2025!

Sie können den Entstörungsdienst der Stadtwerke Bochum 24 Stunden am Tag, auch an Sonn- und Feiertagen erreichen. Die Entstörungsnummer lautet für Strom und öffentliche Beleuchtung: 0234 960 1111. Die Entstörungsnummer für Gas und Wasser lautet 0234 960 2222. Die Entstörungsnummer für Fernwärme lautet 0234 960 - 3333.

Weiter Infos und eine Störungs-Übersichtskarte für Strom finden Sie auch hier auf der Stadtwerke Bochum Netz-Seite.

 

Im Falle eines Stromausfalls in Bochum rufen Sie bitte die spezielle Hotline an, die das ganze Jahr rund um die Uhr für Sie erreichbar ist: 0234 960 1111.

Die Notrufnummer für Gas und Wasser in Bochum lautet 0234 960 2222. Die Notrufnummer für Fernwärme lautet 0234 960 - 3333.

Weiter Infos und eine Störungs-Übersichtskarte für Strom finden Sie auch hier auf der Stadtwerke Bochum Netz-Seite.

Wenn Sie Ihren Stromverbrauch noch nicht kennen, können Sie sich an den folgenden Durchschnittswerten orientieren:

  • Ein-Personen-Haushalt:      ca. 2.000 kWh/Jahr
  • Zwei-Personen-Haushalt:   ca. 3.500 kWh/Jahr
  • Drei-Personen-Haushalt:    ca. 4.250 kWh/Jahr
  • Vier-Personen-Haushalt:     ca. 5.000 kWh/Jahr

Ihr Stromzähler befindet sich entweder in Ihrer Wohnung, im Treppenhaus oder im Keller.

Ihre Zählernummer finden Sie auf Ihrer Stromrechnung oder auf Ihrem Stromzähler.

Anhand einer einfachen Formel des Bundes der Energieverbraucher lässt sich der eigene Stromverbrauch grob berechnen:

  • Multiplizieren Sie zunächst Ihre Wohnfläche in Quadratmetern mit 9 Kilowattstunden und notieren Sie die Zahl.
  • Anschließend multiplizieren Sie die Anzahl der bei Ihnen im Haushalt lebenden Personen mit 200 Kilowattstunden.
  • Wird das Warmwasser elektrisch erzeugt, sollten Sie die Personenzahl mit 550 Kilowattstunden multiplizieren.
  • Nun multiplizieren Sie noch die Anzahl der wichtigsten elektrischen Geräte in Ihrem Haushalt (Waschmaschine, Kühlschrank, Backofen etc.) mit 200 Kilowattstunden.
  • Zum Schluss addieren Sie alle  Zahlen, um Ihren jährlichen Stromverbrauch zu ermitteln.

 

Der Strom-Grundpreis ist der verbrauchsunabhängige Anteil Ihres Strompreises. Der Grundpreis ist die Grundgebühr für die Bereitstellung Ihres Stromanschlusses, die jeden Monat in Rechnung gestellt wird, auch dann, wenn Sie keinen Strom verbraucht haben.

Die Absenkung der EEG-Umlage zum 01. Juli 2022 nach dem EEG-Entlastungsgesetz von 3,723 Cent netto (4,43 Ct brutto) pro kWh auf 0,00 Cent wird von uns wie auch von anderen Energieversorgern vollständig an Sie weitergegeben. Das bedeutet, dass Sie ab dem 01. Juli keine EEG-Umlage bezahlen und die Absenkung auf Ihrer nächsten Jahresverbrauchsabrechnung von uns berücksichtigt wird.  

Ihr Strompreis setzt sich aus einem monatlichen Grundpreis und dem Verbrauchspreis pro Kilowattstunde (Arbeitspreis) zusammen.

In Ihrem Strompreis sind sämtliche Abgaben und Steuern bereits enthalten - dazu zählen: 

  • die Stromsteuer
  • die gesetzlichen Abgaben
  • die Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
  •  die Umlage zur Förderung von erneuerbaren Energien, §19 StromNEV-Umlage, Offshore-Umlage, AbLaV-Umlage nach § 18 Abs. 1 AbLaV
  •  die Kosten für Abrechnung, Konzessionsabgabe, Netznutzung und Zähler.

Der Arbeitspreis könnte auch Verbrauchspreis heißen, denn es ist der Preis pro verbrauchter Kilowattstunde Strom und wird in der Einheit Cent/kWh angegeben.

 

Die Preissenkung um die EEG-Umlage erfolgt automatisch über uns. Unser System errechnet automatisch anhand Ihres bisherigen Verbrauchs einen Zählerstand zum 30.06.2022. Sie brauchen nichts weiter zu tun. In Ihrer nächsten Jahresverbrauchsrechnung werden die Stromverbrauchsmengen mit bzw. Ab dem 01. Juli 2022 ohne EEG-Umlage separat aufgeführt.  

Für den Fall, dass Sie uns Ihren Stromverbrauch zum Stichtag mitteilen wollen, nutzen Sie entweder unser Online-Formular oder Ihren Zugang für das Online-Kundencenter. Ihr Zählerstand kann auch als Foto über die Stadtwerke Bochum-App an uns gesendet werden.  

 

Wenn Sie Ihren jährlichen Stromverbrauch noch nicht kennen, können Sie sich an den folgenden Durchschnittswerten orientieren:

  • Ein-Personen-Haushalt:       ca. 1.500 kWh/Jahr
  • Zwei-Personen-Haushalt:    ca. 3.500 kWh/Jahr
  • Drei-Personen-Haushalt:     ca. 4.250 kWh/Jahr
  • Vier-Personen-Haushalt:     ca. 5.500 kWh/Jahr

Die Stadtwerke kaufen in gleicher Höhe des Verbrauchs Ökostrommengen aus europäischen Wasserkraftwerken. Der Ökostrom trägt also dazu bei, auf europäischer Ebene Graustrom zu verdrängen. Die Mengen werden bilanziell dem jeweiligen Strommix zugeschrieben. Um den Anteil Erneuerbarer im Strommix zu bestimmen, sieht das Energiewirtschaftsgesetz eine Stromkennzeichnung vor, die die Stadtwerke auf ihrer Website transparent veröffentlichen.

Nein, bei einem Anbieter-Wechsel kann es zu keiner Unterbrechung kommen. Ihre Stromversorgung ist in jedem Fall gesichert.

Nein, der Abschlag wird nicht gesenkt. Mit der nächsten Jahresabrechnung wird der Abschlag neu berechnet. 

Der sogenannte Strom-Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das in dem Gebiet, in dem Sie wohnen, die meisten Haushaltskunden mit Strom beliefert. Es sind in der Regel die örtlichen Stadtwerke, die im Auftrag der jeweiligen Kommune die Versorgung der Bevölkerung mit Energie sicherstellen.

Die Absenkung der EEG-Umlage ist am 01. Juli 2022 in Kraft getreten. Folglich wird Ihr Stromverbrauch bis zum 30.06.2022 mit der EEG-Umlage abgerechnet. Für Verbräuche ab dem 01.07.2022 wird die abgesenkte EEG-Umlage in Höhe von 0,00 Ct/kWh berücksichtigt. Für eine bessere Übersicht haben wir daher beide Zeiträume separat in Ihrer Jahresverbrauchsrechnung ausgewiesen. 

Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom in Anlagen erneuerbarer Energieträger gefördert, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden. Diese Kosten werden gemäß EEG auf alle Verbraucher umgelegt. 

Nein. Die Absenkung der EEG-Umlage und die daraus resultierende Preisanpassung wurde von der Bundesregierung beschlossen. Der Eingriff auf den Strompreis erfolgte somit von außen, wodurch kein Zustimmungsrecht für Kundinnen und Kunden erforderlich ist.   

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