• GEIG für bestehende Nichtwohngebäude
    Ladepunkt-Pflicht bei Parkplätzen

Für Parkflächen von Nichtwohngebäuden heißt es ab 2025: Bei mehr als 20 Stellplätzen müssen Sie eine E-Lademöglichkeit bieten. Wir erklären Ihnen, was dabei genau gilt und wie Sie sich Zuschüsse sichern.

Um den Klimaschutz voranzubringen, sollen spätestens 2030 bis zu zehn Millionen Elektrofahrzeuge über die Straßen rollen. Mit dem Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetz (GEIG) möchte der Bund deshalb mehr Tempo beim Ausbau von Ladepunkten machen. Seit 2021 regelt das Gesetz bereits, dass bei Neubauten und Renovierungen Ladestationen auf Parkflächen eingerichtet werden. Ab dem 1. Januar 2025 ist auch für bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen mindestens ein Ladepunkt Pflicht.

Bild oben: Auf dem Gelände des USB in Bochum haben die Stadtwerke eine Schnellladesäule installiert.

Mehrwert für Mitarbeiter

Nicht unter die GEIG-Regelung fallen Inhaber kleinerer und mittlerer Unternehmen (Definition siehe Infokasten). Und zwar dann, wenn sie ihre Gebäude größtenteils selbst nutzen. „Dennoch lohnt sich auch für sie oft eine eigene Ladestation“, erklärt Fabienne Müller, Vertriebsmanagerin der Fachabteilung Elektromobilität der Stadtwerke Bochum. „Zum einen wertet sie die Klimabilanz und das Image des Unternehmens auf. Zum anderen bietet sie einen Mehrwert für Mitarbeitende und Kunden, die vor Ort ihr E-Auto laden können.“ Jetzt in eine Ladestation zu investieren, ist außerdem finanziell interessant, denn aktuell gibt es wieder Zuschüsse: Das Land Nordrhein-Westfalen stellt im Rahmen seines Förderprogramms Progres.NRW Mittel für öffentliche und nichtöffentliche Ladestationen bereit. Voraussetzung ist, dass die Ladepunkte mit Ökostrom arbeiten. Alternativ müssen sie wenigstens teilweise Strom aus erneuerbarer Energie beziehen. Diese muss vor Ort selbst erzeugt werden – zum Beispiel mit einer Solaranlage.

Maßgeschneiderte Lösung

Wer eine Ladestation installieren möchte, kann sich gern an die Stadtwerke wenden. „Wir beraten Sie individuell und entwickeln eine Lösung, die auf Ihre Anforderungen abgestimmt ist – bei Bedarf auch in Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage“, sagt Müller. „Auf Wunsch übernehmen wir im Rundum-sorglos-Paket neben Planung und Installation der Säule auch Wartung und Abrechnung.“ Soll die Ladestation öffentlich betrieben werden, umfasst der Service außerdem die Vermarktung der THG-Quoten.

 

Besitzern größerer, stark frequentierter Parkplätze eröffnen die Stadtwerke eine Gelegenheit, die GEIG-Pflicht kostenlos zu erfüllen: Wenn Sie ihr Grundstück für öffentlich zugängliches Laden zur Verfügung stellen, errichtet das Stadtwerke-Team dort Schnellladesäulen. Auch im laufenden Betrieb entstehe kein Aufwand, betont Fabienne Müller. „Als Projektpartner richten wir die Säulen ein, betreiben sie und kümmern uns um die Abrechnungen.“ Wenn Sie eine Fläche anbieten möchten, können Sie die Vertriebsmanagerin jederzeit ansprechen. Eignet sich der Standort, plant ihr Team gemeinsam mit Ihnen als Eigentümer, wo die Ladestation stehen soll.

Ihr Ansprechpartnerin:

Fabienne Müller

Tel.: 0234 960-3017

Fabienne.Mueller@stadtwerke-Bochum.de

 

Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag „Standorte für E-Ladesäulen gesucht“

Alle Infos rund um Ladeinfrastruktur finden Sie auf unserer Website.

Foto von Fabienne Müller
Fabienne Müller von den Stadtwerken berät Unternehmen in Sachen Ladeinfrastruktur

Was sind kleinere und mittlere Unternehmen (KMU)?

Laut EU-Empfehlung 2003/361:

 

  • Das Unternehmen beschäftigt weniger als 250 Personen und
  • erwirtschaftet einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro. Alternativ weist es eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro aus.

Falls das Unternehmen zu einer größeren Gruppe gehört: Je nach Beteiligungshöhe müssen dann auch Mitarbeiterzahl und Umsatz/Bilanzsumme der Gruppe berücksichtigt werden.

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