• Solarpaket 1
    Mehr Sonnenstrom, weniger Bürokratie

Das neue Solarpaket der Bundesregierung macht es jetzt einfacher, Photovoltaik-Anlagen zu installieren und Solarenergie zu nutzen. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

Bis 2030 sollen erneuerbare Energien in Deutschland mindestens 80 Prozent des Energiebedarfs liefern. Das neue Solarpaket räumt deshalb jetzt den Weg frei für einen schnelleren Ausbau der Photovoltaik. Die Bundesregierung hat dafür an vielen Stellschrauben gedreht und viele bürokratische Hindernisse abgebaut.

 

Unternehmen und Hauseigentümer profitieren unter anderem von vereinfachten Anmeldeverfahren und erhöhten Einspeisevergütungen. „Das Solarpaket 1 ist ein weiterer wichtiger und richtiger Schritt zur Förderung der Photovoltaik in Deutschland“, erklärt Lukas Nacke, Vertriebsingenieur bei den Stadtwerken Bochum. Die neuen Regelungen sind seit Mitte Mai in Kraft.

 

Für den gewerblichen Bereich gilt:
 

  • Höhere Einspeisevergütung für Gewerbe-PV
    Für Dach-Anlagen mit einer installierten Leistung zwischen 40 und 750 Kilowatt (kW) erhöht sich der Einspeisetarif um 1,5 Cent pro Kilowattstunde. PV-Anlagen mit stärkerer Leistung müssen an Ausschreibungen teilnehmen, um diese Förderung zu bekommen.
  • Neues Vermarktungssystem statt Direktvermarktungspflicht
    Betreiber von PV-Anlagen mit sehr hohem Eigenverbrauchsanteil und mit einer installierten Leistung über 100 kW, aber nicht mehr als 200 kW, unterliegen nicht mehr automatisch der Direktvermarktungspflicht. Sie können ihren Reststrom nun auch ins Netz einspeisen: zwar ohne Vergütung, aber auch ohne Kosten für eine Direktvermarktung.
  • Keine Zertifizierungspflicht für Anlagen unter 500 kW
    Für Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu insgesamt 500 kW am gleichen Netzverknüpfungspunkt gilt: Sie benötigen kein Anlagenzertifikat mehr, um ans Netz zu gehen. Bedingung dafür: Über den Eigenverbrauch hinaus dürfen maximal 270 kW Leistung ins öffentliche Netz fließen. Ein Nachweis über Einheitenzertifikate reicht aus. Bisher lag die Grenze bei 135 kW.
  • Repowering von Dachanlagen erleichtert
    Die Modernisierung von Dach-PV wird attraktiver: Werden veraltete Module gegen leistungsstärkere Modelle ausgetauscht, ohne defekt zu sein, bleibt der EEG-Vergütungsanspruch erhalten. Bisher galt das nur, wenn Module wegen Beschädigungen ersetzt werden mussten. „Jetzt haben Unternehmen die Möglichkeit, auf gleicher Fläche mit besseren Modulen mehr Leistung zu erzeugen“, lobt Nacke.
  • Einfacher Weiterbetrieb von Post EEG-Anlagen bleibt
    Bisher durften PV-Anlagen, die nach Förderende weiterlaufen, ihren Strom zum Marktwert an den Netzbetreiber verkaufen. Das ist jetzt für fünf weitere Jahre, bis 2032, erlaubt.
  • Ausweitung der Mieterstromförderung
    Anlagen auf gewerblichen Gebäuden und Nebenanlagen wie Garagen erhalten nun ebenfalls EEG-Förderungen. Bedingung: Der erzeugte Strom muss sofort verbraucht werden, fließt also nicht ins öffentliche Netz. „Beim Mieterstrom für Wohngebäude darf der Stromüberschuss dagegen eingespeist werden“, sagt Nacke. Eigens für Wohngebäude haben die Stadtwerke ein spezielles Mieterstrom-Angebot entwickelt. Für die Finanzierung von Solaranlagen stellt der Bund KfW-Kredite bereit.
  • Neues Modell: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
    Es ermöglicht Mietern ohne bürokratischen Aufwand, PV-Strom in einem Gebäude gemeinsam zu nutzen. Dafür müssen Strommengen durch intelligente Messsysteme viertelstündlich registriert werden. Im Gegensatz zu klassischen Mieterstromkonzepten entfällt für Anlagenbetreiber die Pflicht zur Reststromlieferung bei Solarflauten. Mieter müssen hierfür separate Stromverträge, zum Beispiel mit den Stadtwerken, abschließen. Überschussmengen, die ins Stromnetz eingespeist werden, erhalten eine Vergütung nach dem EEG. „Das Modell ist attraktiv, das Abrechnen der unterschiedlichen Strommengen aber aufwändig“, erklärt Nacke. Deshalb bieten die Stadtwerke allen, die bei ihnen die PV-Anlage kaufen, einen Abrechnungsservice an.
  • Balkon-PV wird unkomplizierter
    Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt, die Anmeldung im Marktstammdatenregister wird auf wenige Daten beschränkt. Die Anlagen dürfen sofort ans Netz gehen: Bis ein Zweirichtungszähler installiert ist, dürfen sie einen rückwärts drehenden Zähler nutzen. Die Leistungsgrenze des Wechselrichters erhöht sich zudem auf 800 Watt. Die Leistung aller angeschlossenen Module darf bis zu 2 kW betragen.

 

Lukas Nacke ist jetzt gespannt, wie das neue Solarpaket bei seinen Kunden ankommt. Wer Fragen zu den neuen Regelungen oder konkrete Projektideen hat, kann sich gern an ihn wenden.

 

Mehr zu unseren Photovoltaik-Angeboten finden Sie auf unserer Website.

 

Ihre Ansprechpartner:

Lukas Nacke

Tel.: 0234 960-3061

lukas.nacke@stadtwerke-bochum.de

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