Energieverbräuche prüfen und Einsparpotenziale ermitteln: Dafür steht das Energieaudit. Das Energieeffizienzgesetz erweitert jetzt die Anforderungen an einen Energie-Check. Was ist neu und wie unterstützen die Stadtwerke Sie bei der Umsetzung?
Bislang entschied allein die Größe von Unternehmen, ob sie ihre Energieverbräuche überprüfen mussten: Ein Energieaudit war Pflicht für alle, die nicht als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) eingestuft werden. Es richtete sich an Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz über 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme über 43 Millionen Euro. Sie hatten die Aufgabe, im Audit sämtliche Energieverbräuche zu erfassen und Einsparpotenziale zu finden. Das Audit musste alle vier Jahre wiederholt werden. Wer ein Energiemanagementsystem einrichtete, war von der Auditpflicht befreit.
All das gilt nach wie vor, allerdings kommen jetzt neue Regelungen hinzu: Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) – seit 18. November 2023 in Kraft – fordert von Unternehmen mit sehr hohem Energieverbrauch zusätzlich die Einführung eines Energie (EMS)- oder Umweltmanagementsystems (UMS). Damit sind nun auch KMU betroffen, die große Energiemengen einsetzen. Das EnEfG hält für Unternehmen unter anderem fest:
Ab einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh über die letzten drei Jahre gilt außerdem:
„Durch das Gesetz fallen einige Unternehmen jetzt sowohl unter die Audit- als auch unter die EMS/UMS-Pflicht“, erklärt Dr. Sven Thomas, Produktentwickler und Projektingenieur bei den Stadtwerken Bochum. Doch hier gilt: Wird ein EMS oder UMS eingerichtet, fällt die Auditpflicht weg.
Zudem könnten KMU bald nicht mehr automatisch von der Auditpflicht befreit sein: Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G), das dies festlegt, wird momentan auch überarbeitet und tritt voraussichtlich Ende 2024 in Kraft: „Das Energieaudit soll ebenfalls vom Gesamtendenergieverbrauch abhängig gemacht werden statt von der Unternehmensgröße“, weiß Thomas. Der aktuelle Gesetzentwurf nennt einen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,77 GWh pro Jahr innerhalb der letzten drei Jahre.
Die Stadtwerke betreuen ihre Kunden sowohl bei Audits als auch beim Einführen eines EMS. Beim Energieaudit nimmt ein Prüfer sämtliche Energieverbräuche unter die Lupe und schlägt anschließend Effizienzmaßnahmen vor. Da die Stadtwerke auch anbieten, diese Maßnahmen umzusetzen, beauftragen sie aus Neutralitätsgründen ein Ingenieurbüro mit dem Audit. Sie sind aber während des gesamten Prozesses fester Ansprechpartner ihrer Kunden.
Richten Unternehmen ein EMS ein, unterstützen die Stadtwerke unter anderem beim Erstellen der nötigen Dokumente und der Schulung der Mitarbeiter. „Wir begleiten das komplette Verfahren als Berater. Durchführen muss es aber das Unternehmen, etwa indem es Ansprechpartner und Umsetzungsteams bestimmt“, erläutert Thomas. Für die Auswertung von Energiedaten bieten die Stadtwerke demnächst eine digitale Plattform an.
Mit Blick in die Zukunft erscheint Thomas ein EMS immer sinnvoller – selbst für Unternehmen, die nur auditpflichtig sind. Denn: Ein EMS verlangt die fortlaufende Kontrolle der Energieverbräuche samt Effizienzmaßnahmen. „So kommt es dann tatsächlich zu Kostensenkungen im Betrieb“, weiß der Fachmann. Zudem biete die ISO-Zertifizierung ein wertvolles Verkaufsargument, da viele Kunden sie mittlerweile voraussetzen. Besitzen Unternehmen ohnehin schon ein internes EMS, können sie es relativ einfach an das gesetzliche Modell anpassen: „Das verursacht oft weniger Aufwand als ein Audit.“
Kleineren Unternehmen, die nicht auditpflichtig sind, empfiehlt Dr. Sven Thomas auf jeden Fall eine Energieberatung – zumal es hohe Zuschüsse vom Bund gibt. Effizienzmaßnahmen, die sich daraus ableiten, müssen gar nicht aufwändig sein, so Thomas: „Schon eine Umrüstung der Beleuchtung auf LEDs spart über die Jahre viel Energie und Geld ein.“
Sie müssen Ihre Verbräuche prüfen? Erfahren Sie mehr über unsere Unterstützung beim Energieaudit.
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